Registrierung von Gesellschaft mit beschränkter Haftung von ausländischem Staatsbürger in Russland

Jan, 15 2024

Inhaltsverzeichnis:

Laut russischer Gesetzgebung dürfen ausländische juristische und natürliche Personen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf dem Territorium der Russischen Föderation gründen. Dabei darf GmbH bei einem ausländischen Bürger selbst oder zusammen mit Bürgern der Russischen Föderation gegründet werden.

Das Verfahren der Registrierung einer GmbH für ausländische Bürger ist fast identisch mit dem für russische Bürger. Der einzige Unterschied besteht in diesem Fall darin, dass ein Ausländer eine notariell beglaubigte Übersetzung seines Passes in russischer Sprache benötigt.

1. Eröffnung einer GmbH von einem ausländischen Staatsbürger in Russland: Reihenfolge der Aktionen

Die Gründung einer GmbH wird durch die Bestimmungen des Bundesgesetzes „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmern“ geregelt. Ausländische Staatsbürger, die die Gründung einer GmbH in Russland planen, brauchen keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung oder andere genehmigende Dokumente. Darüber hinaus müssen ausländische Firmeninhaber nicht obligatorisch in Russland wohnen.

Vor der Einreichung von Dokumenten zur Registrierung einer GmbH muss der ausländische Bürger:

A. Die Adresse (Ortschaft) der gegründeten Firma bestimmen

Das kann sowohl durch einen unabhängigen Abschluss des Mietvertrags für die Nichtwohnräume als auch durch einen Antrag an eine spezialisierte Firma erfolgen, die juristische Adressen für die Postkommunikation mit dem Unternehmen bereitstellt.

B. Geschäftsführer der GmbH wählen

Geschäftsführer abweichend vom Gründer ist ein Arbeitnehmer, so in Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftsführer und dem Gründer gelten die Normen des russischen materiellen Rechts.

Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass ausländischer Staatsbürger für die Position des Geschäftsführers einer GmbH auf die gleiche Weise wie für jede andere Position ernannt werden kann, unabhängig davon, ob er der Gründer dieser GmbH ist. Falls der Ausländer selbst Geschäftsführer einer GmbH werden möchte, benötigt er eine Arbeitserlaubnis oder ein Patent.

Gleichzeitig besteht nach russischem Recht für die folgenden Kategorien von Ausländern keine Notwendigkeit, ein Patent oder eine Arbeitserlaubnis in Russland zu erhalten, wenn sie bei einem russischen Unternehmen beschäftigt sind:

  • für Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Russland oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Russland haben;
  • für Ausländer, die Bürger der EAWU-Länder sind (Republik Belarus, Kirgisien, Armenien, Kasachstan).

C. Das anzuwendende Steuersystem wählen

Es gibt zwei Besteuerungssysteme für Unternehmen in Russland – ein allgemeines und ein spezielles System.

Eine Organisation, die das allgemeine Steuersystem anwendet, ist verpflichtet:

  • Buchhaltung zu führen;
  • Buchhaltungs- und Steuerberichte für die Inspektion einzureichen;
  • Grundlegende Steuern zu zahlen – auf die Wertschöpfung (Mehrwertsteuer) und den Gewinn.

Spezielles Steuersystem soll kleinen Unternehmen das Leben erleichtern. Und das vereinfachte Besteuerungssystem (STS) ist das gebräuchlichste der Sonderregelungen, weil es die Einkommenssteuer, die Vermögenssteuer von Organisationen sowie die Mehrwertsteuer (VAT) ersetzt.

Um das vereinfachte Besteuerungssystem anzuwenden, sollte eine GmbH, den folgenden Kriterien entsprechen:

1) Anteil anderer Organisationen (einschließlich ausländischer) – nicht mehr als 25%;

2) Die Höhe des Einkommens sollte 150 Millionen Rubel. (2,14 Mio. EUR) pro Jahr nicht überschreiten;

3) Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter – nicht mehr als 100 Personen;

4) Restwert des Anlagevermögens – nicht mehr als 150 Millionen Rubel. (2,14 Mio. EUR).

Der nächste Schritt bei der Gründung einer GmbH ist das Ausfüllen des Antragsformulars Nr. Р11001. Dieses Formular sollte Informationen über den Namen des zu gründenden Unternehmens, seine Adresse, die Passdaten des Gründers, des Geschäftsführers sowie die vorgeschlagenen Tätigkeiten enthalten.

Es ist nicht notwendig, die Adresse des Wohnsitzes des ausländischen Gründers in Russland anzugeben. Es genügt, seine Adresse im Ausland in die entsprechende Spalte einzutragen.

So grundlegende Dokumente für die Gründung einer GmbH von einem ausländischen Bürger ist wie folgt:

  • eine Kopie des Passes eines Ausländers;
  • notariell beglaubigte Übersetzung des Passes ins Russische;
  • ausgefülltes Antragsformular N Р11001;
  • GmbH – Satzung;
  • Entscheidung über die Gründung eines Unternehmens;
  • Garantiebrief mit der Adresse des Firmensitzes;
  • Beleg für die Zahlung der staatlichen Abgaben;
  • Mitteilung über den Übergang zum vereinfachten Besteuerungssystem (wenn erforderlich).

Die Frist der Registrierung beträgt 3 Arbeitstagen nach Einreichung von Dokumenten bei einer autorisierten Registerbehörde.

2. Registrierung einer GmbH von Nicht-Residenter der Russischen Föderation ohne persönliche Anwesenheit in Russland

Eine GmbH in Russland kann von einem Ausländer aus der Ferne, ohne seine direkte Anwesenheit in Russland, gegründet werden. Um ein Unternehmen für einen ausländischen Bürger zu registrieren, ist es notwendig, einen Antrag auf dem Formular N Р11001 sowie eine Vollmacht zur Interessenvertretung in Russland zu unterzeichnen.

Diese Dokumente werden in Anwesenheit eines Mitarbeiters des russischen Konsulats oder eines ausländischen Notars unterzeichnet. Werden die Dokumente von einem ausländischen Notar beglaubigt, ist zusätzlich eine Apostille benötigt.

Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass Dokumente, die auf dem Territorium eines fremden Landes erstellt und in der Sprache des betreffenden Landes abgefasst wurden, sollen von einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Russische begleitet werden.

VALEN wird Ausländern, die nicht in Russland leben und nicht nach Russland kommen können, helfen, eine GmbH selbst zu registrieren.

Unsere Firma spezialisiert sich auf die Beratung ausländischer Bürger, die an einer Geschäftstätigkeit in Russland interessiert sind. Wir bieten umfassende Unterstützung für juristische und natürliche Personen, die eine GmbH registrieren lassen wollen, Hilfe bei der Ausfertigung von Dokumenten und deren Einreichung bei offiziellen Behörden an.

Bitte kontaktieren Sie uns und wir werden Sie in jeder Phase der Gründung einer GmbH ausführlich beraten. Wir bereiten ein Paket von Dokumenten vor, helfen Ihnen beim Ausfüllen der Dokumente und reichen sie bei den staatlichen Behörden ein. Wir werden auch alle nicht standardmäßigen Situationen lösen, die in der Anfangsphase der Unternehmensgründung in der Russischen Föderation und in der Zukunft auftreten können.

Bitte rufen Sie uns an (Telefonnummer: +7 (495) 7-888-096).

Autor des Artikels
Registrierung von Gesellschaft mit beschränkter Haftung von ausländischem Staatsbürger in Russland
Valentina Khlavich
Managing Partner
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