Liquidation einer juristischen Person aufgrund der Insolvenz

Jan, 03 2024

Inhaltsverzeichnis:

Ein Sonderfall eines Unternehmens ist Insolvenz: der Zustand, wenn es nicht in der Lage ist, seine Kreditschulden, Lohne, Entlassungsgeld und andere Pflichtzahlungen zu leisten. Die Gründe der Liquidation einer juristischen Person wegen Insolvenz und die Vorgehensweise dabei sind im föderalen Insolvenzgesetz beschrieben. Das ist das Hauptgesetz für die Tatsachen, wenn eine Gesellschaft sein Schulden nicht abdecken kann. 

Es sind verschiedene Ziele der Liquidation durch Insolvenzverfahren. Erstens, Rückerstattung des Schuldens an Gläubiger. Zweitens, dem Unternehmen zu helfen, sein Funktionieren fortzufahren und die Tätigkeitsbedingungen aufzubauen. Inwieweit der durch Insolvenz entstandene Schaden sein wird, hängt von Vermögensform und von Erfahrung der die wesentlichen Prozeduren durchsetzenden Anwälte ab.

Die Phasen der Insolvenz einer juristischen Person

Das Insolvenzverfahren besteht aus den folgenden Prozeduren:

  • Überwachungsverfahren,
  • Finanzielle Sanierung,
  • Außensteuerung,
  • Konkursverfahren,
  • Ausgleich.

Überwachungsverfahren ist die erste Phase, die zum Sparen des Vermögens des Schuldners ausgedacht wurde. Hiermit werden die finanzielle Lage analysiert, die Ansprüche der Gläubiger gesammelt und die erste Gläubigerversammlung abgehalten.   Das Überwachungsverfahren wird als Ergebnis der Bearbeitung eines Insolvenzantrags von Gericht eingesetzt. Diese Phase muss innerhalb 7 Monaten von Einreichung des Insolvenzantrags bei Gericht beendet werden. Nach dem Anfang dieser Phase werden:

  • über Ansuchen eines Gläubigers die Gerichtsverfahren niederschlagen, die mit Geldmittelbetreibung verbunden sind;
  • Vollstreckungen in das Vermögen ausgesetzt, Beschlagnahmen und die Behinderungen aufgehoben, die die Vermögenswerte des Schuldners betreffen;
  • Erfüllung der Forderungen der Gesellschafter bei den Geschäften nicht gestattet, die mit dem Austritt dieser Gesellschafter aus der Gesellschaft verbunden sind;
  • Erlöschen der Geldforderungen durch Verrechnung nicht gestattet, falls gegen die Reihenfolge der Befriedigung der Forderungen der Gläubiger verstoßen wird;
  • Auszahlung der Dividenden, Einkommen sowie Gewinnverteilung nicht zugelassen;
  • Vertragsstrafen und andere Sanktionen für Nichterfüllung der Schulden und Pflichtzahlungen nicht berechnet, ausgenommen laufende Zahlungen.

Finanzielle Sanierung

Diese Prozedur ist für Wiederaufbau der Zahlungsfähigkeit einer Gesellschaft vorgesehen. Damit hilft maneiner Gesellschaft, die Schulden zu bearbeiten. Die finanzielle Sanierung kann von Gericht nach den Ergebnissen des Überwachungsverfahrens auf Grundlage der Entscheidung der Gläubigerversammlung eingesetzt werden oder sogar dagegen, falls es ein Ansuchen mit einer Sicherung gibt.

Die Frist dafür – nicht mehr als zwei Jahre, die Folgen sind: 

  • Einsetzung des Verfahrens, wenn kein ungetilgtes Schulden bleibt und die Beschwerden der Gläubiger für unbegründet gehalten werden;
  • Einsetzung einer Außensteuerung, wenn die Chance besteht, Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederaufzubauen;
  • Entscheidung über die Eröffnung des Konkursverfahrens, wenn es keine Grundlagen für Außensteuerung gibt.

Außensteuerung

Die Außensteuerung ist dafür vorausgesetzt, die Zahlungsfähigkeit einer Gesellschaft wiederaufzubauen und wird von Gericht aufgrund der der Entscheidung der Gläubigerversammlung eingesetzt. Die maximale Frist – 18 Monate – kann nur für 6 Monate verlängert werden. In dieser Phase:

  • erlöschen sich die Befugnisse der Verwaltungsorgane des Schuldners;
  • Übergang der Verwaltungsbefugnisse an Außenverwalter;
  • Übergabe der Buchhaltungsdokumente, Stempel und Werte an Außenverwalter;
  • Aufhebung der früher genommenen Sicherungsmaßnahmen.

Konkursverfahren

Hauptziel dieser Phase ist die maximale Befriedigung der Gläubigerforderungen. Das Konkursverfahren wird durch die Gerichtsentscheidung eröffnet für 6 Monate mit Möglichkeit der Verlängerung über Ansuchen. 

Eine der wichtigsten Maßnahmen dabei ist die Bildung der Konkursmasse – aller Vermögen des Schuldners für weiteren Verkauf. Dafür setzt ein Konkursverwalter eine Inventarisation und Vermögensbewertung durch.

Auf das einzige Konto des Schuldners werden die aus dem Verkauf des Schuldnervermögens erlösten Geldmittel bezahlt und daraus werden die Auszahlungen an Gläubiger geleistet. Der Bericht über die Verwendung der Geldmittel wird den Gericht und Gläubigerversammlung vorgelegt.

Ausgleich im Insolvenzverfahren

Diese Prozedur setzt eine Übereinstimmung zwischen Schuldner und Gläubiger voraus. Den Ausgleich kann man auf jeder Stufe des Sachverfahrens nur schriftlich und vor Gericht abzuschließen. Wenn solch ein Ausgleich während des Konkursverfahrens abgeschlossen wird, dann ist es von Bedeutung hinzuweisen, dass die Entscheidung über die Eröffnung der Konkursverfahrens nicht mehr der Durchführung unterliegt.  Einseitiger Rücktritt vom in Kraft getretenen Ausgleich ist nicht erstattet.

Unsere Dienstleistungen

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Autor des Artikels
Liquidation einer juristischen Person aufgrund der Insolvenz
Valentina Khlavich
Managing Partner
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