Liquidation einer juristischen Person
Inhaltsverzeichnis:
- Liquidationsweisen fuer eine juristische Person
- Die Folgen der Liquidation einer juristischen Person
- Die Reihenfolge und allgemeinen Merkmale der Liquidation einer juristischen Person
- Ernennung eines Liquidators oder einer Liquidationskommission
- Benachrichtigung von Staatsbehoerden
- Veröffentlichung von Liquidationsangaben
- Steuerprüfung
- Erstellung und Einreichung einer Liquidationszwischenbilanz
- Ausgleich der Forderung von Gläubigern
- Liquidationsbilanz und Verteilung von Geschaeftsvermoegen
- Aufloesung der Bankkonten
- Staatliche Registrierung der Liquidation und Abmeldung bei Steuerbehoerden
- Zweck der Liquidation einer juristischen Person
Die Liquidation einer juristischen Person ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, um ihre Tätigkeit endgültig einzustellen, ohne Rechte und Pflichten auf andere Personen zu übertragen. Die Beendigung der Taetigkeit eines Unternehmens, das als juristische Person registriert ist, ist ein mehrstufiger Prozess und jede Phase ist durch das staatliche Recht geregelt. Im Falle eines Verstoßes kann sich das Verfahren um eine lange Zeit verzögern oder zum Stillstand kommen, was für den Eigentümer des Unternehmens unguenstig ist und mit verschiedenen Bestrafungen verbunden ist.
Liquidationsweisen fuer eine juristische Person
Die Liquidation einer juristischen Person kann auf zwei Weisen erfolgen:
- Freiwillige
- Erzwungene
Freiwillige Liquidation ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Entscheidung von Teilnehmer einer juristischen Person eingeleitet wird. Der Grund kann die Unangemessenheit weiterer Taetigkeit des Unternehmens, die Erfüllung der Geschaeftsziele, für die es geschaffen wurde, oder der Ablauf der befristeten Taetigkeit sein.
Im Gegensatz zur freiwilligen, erzwungene Beendigung der Taetigkeit erfolgt nur nach Gerichtsverordnung. Ein Unternehmen kann gewaltsam liquidiert werden, wenn es Tätigkeiten ausübt, die nach russischem Recht verboten sind, oder wenn es keine Lizenz besitzt. Auf dieses Verfahren wird auch zurückgegriffen, wenn bei der Registrierung schwerwiegende Verstöße begangen wurden. Entsprechende Klagen werden von foederalen oder lokalen Behoerden eingereicht.
Die Folgen der Liquidation einer juristischen Person
Die Liquidation einer juristischen Person beinhaltet zunächst den Eintrag ins allgemeine Staatsregister von juristischen Personen (EGRUL) ueber Beendigung der Taetigkeit der Gesellschaft. Ab diesem Zeitpunkt besteht das Unternehmen nicht mehr als Subjekt von Rechtsbeziehung. In einigen Fällen können ihre Rechte und Pflichten auf andere juristische Personen übertragen werden.
Aufgrund der Liquidationsentscheidung kann eine juristische Person Arbeitsverträge mit allen Mitarbeitern kündigen. Dabei sollen alle Mitarbeiter spätestens vor zwei Monate persönlich über die bevorstehende Entlassung benachrichtigt werden. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Abfindung in Form eines durchschnittlichen monatlichen Einkommens. Ausserdem behalten sie das durchschnittliche Monatsgehalt für die Dauer der Neuanstellung bei, das nicht mehr als zwei Monate ab dem Tag der Entlassung gezahlt wird.
Bei der Liquidation einer juristischen Person ist es gesetzlich vorgeschrieben nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Gläubiger über die bevorstehende Kündigung des Unternehmens zu informieren. Dafuer soll die Liquidationskommission jedem Gläubiger einen Brief mit einer Mitteilung vorbereiten und absenden, wobei der Zeitraum angegeben ist, innerhalb dessen sie ihre Ansprüche geltend machen können. Dieser Zeitraum kann nicht weniger als zwei Monate betragen.
Die Reihenfolge und allgemeinen Merkmale der Liquidation einer juristischen Person
Die Beendigung der Tätigkeit eines als juristische Person eingetragenen Unternehmens dauert in der Regel etwa ein Jahr. Wenn aus irgendeinem Grund die Liquidationsfrist verlängert werden soll, kann dies durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen. Alles beginnt mit der Entscheidung, die Arbeit einzustellen – dies geschieht auf einer Vollversammlung. Danach wird das die Entscheidung bestätigende Dokument an den Steuerdienst gesendet. Dann beginnt die nächste Stufe des Liquidationsprozesses.
Ernennung eines Liquidators oder einer Liquidationskommission
Nach der Entscheidung muss man die Person (Liquidator) oder Personengruppe (Liquidationskommission) bestimmen, die für das Verfahren verantwortlich wird. Ausserdem übernehmen sie alle Befugnisse zur Verwaltung einer juristischen Person. Die Kommission umfasst in der Regel den Leiter des Unternehmens und einige von seiner Mitarbeiter, z. B. einen Buchhalter, einen Jurist usw.
Benachrichtigung von Staatsbehoerden
Nach Genehmigung der Liquidationsentscheidung soll man die Steuerbehörde innerhalb von drei Werktagen benachrichtigen. Dies erfolgt nur vor Ort der Registrierung der juristischen Person. Hierzu wird ein Antrag in Form von P150001 erstellt und eine Liquidationsentscheidung angelegt. Auf der Grundlage dieser Dokumente wird innerhalb von fünf Arbeitstagen im einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen (EGRUL) vermerkt, dass sich die juristische Person im Liquidationsprozess befindet.
Veröffentlichung von Liquidationsangaben
Nach Benachrichtigung des foederalen Steuerdienstes ist es erforderlich, eine Mitteilung über die Liquidation des Unternehmens in der Zeitschrift „Bulletin der staatlichen Registrierung“ zu veröffentlichen, in der auch der Frist und das Verfahren für die Einreichung von Gläubigeransprüchen angegeben sind.
Steuerprüfung
Während der Liquidation darf die lokale Steuerbehörde eine Steuerprüfung vor Ort einplanen. In diesem Fall wird der Zeitpunkt des vorherigen Audits nicht berücksichtigt. Dabei prueft man eine Periode von nicht mehr als drei Jahren, die dem Jahr der Entscheidung über die Durchführung der Prüfung vorausging.
Erstellung und Einreichung einer Liquidationszwischenbilanz
Die Liquidationskommission soll eine Liquidationszwischenbilanz erstellen. Sie enthält Informationen über die Zusammensetzung des Vermoegens der Organisation, die Liste der von den Gläubigern eingereichten Forderungen sowie die Ergebnisse ihrer Prüfung. Dies geschieht, nachdem das Unternehmen die Informationen über die Beendigung der Taetigkeit veröffentlicht hatte, die Gläubiger darüber benachrichtigt hatte und die Gläubiger ihre Anforderungen angegeben haben.
Nach der Erstellung der Liquidationszwischenbilanz benachrichtigt die Kommission die Registrierungsbehoerde. Zu diesem Zeitpunkt werden Liquidationserklärungen an außerbudgetäre Fonds übermittelt und Steuerberichte vorzeitig eingereicht.
Ausgleich der Forderung von Gläubigern
Nach Übermittlung der Liquidationszwischenbilanz kann man die Forderungen der Gläubiger ausgleichen. Man bezahlt den Gläubigern in der gesetzlich festgelegten Prioritätsreihenfolge. Wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht reicht, um alle Anforderungen der Gläubiger zu erfüllen, kann eine weitere Liquidation der juristischen Person nur durch Konkursverfahren erfolgen.
Liquidationsbilanz und Verteilung von Geschaeftsvermoegen
Nach Erfüllung der Anforderungen von Gläubiger wird eine endgültige Liquidationsschlussbilanz erstellt, aus der das verbleibende Vermoegen der Gesellschaft hervorgeht. Sie kann nach Justifikation der Liquidationsbilanz unter den Teilnehmern verteilt werden. Aufgrund von Ergebnissen der Verteilung wird einen Akt erstellt, in der das an jeden Teilnehmer übertragene Vermoegen angegeben wird. Der Akt soll von allen Teilnehmern der juristischen Person unterzeichnet werden.
Aufloesung der Bankkonten
Die Liquidation einer juristischen Person ist die Beendigung ihrer Tätigkeit, daher loesst die geschaffte Liquidationskomission die Bankkonten der Gesellschaft auf. Sie können auch früher geloescht werden – als der Liquidationsschlussbilanz vorbereitet wird. Aber in der Praxis wird es nicht empfohlen, ein Bankkonto zu loeschen, bis es mit der Steuerbehörde abgeglichen und alle Berichte eingereicht werden.
Staatliche Registrierung der Liquidation und Abmeldung bei Steuerbehoerden
Die letzte Phase des Verfahrens ist die Einreichung von Dokumenten zur Registrierung der Liquidation einer juristischen Person sowie deren Abmeldung bei Steuerbehoerden. Hierzu wird der Registrierungsstelle ein entsprechendes Dokumentenpaket vorgelegt. Innerhalb von fünf Arbeitstagen danach darf man ein Registerauszug von EGRUL über die Liquidation des Unternehmens und dessen Abmeldung bei den Steuerbehoerden erhalten.
Für die staatliche Liquidation einer juristischen Person werden solche Unterlagen benötigt:
- Antrag in der Form Nr. 0016001;
- Aufstellung der Liquidationsschlussbilanz;
- Beleg ueber Zahlung des staatlichen Gebueres;
- Dokumente, die im Foederativgesetz „Über die individuelle Registrierung in der obligatorischen Rentenversicherung“ festgelegt sind.
Wenn keine Gründe für die Ablehnung der Registrierung vorliegen, gibt der Steuerdienst ins Register (EGRUL) Information ein, dass das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Dieses Datum gilt als offizielles Liquidationsdatum des Unternehmens. Danach kann man die entsprechenden Unterlagen erhalten, die diese Tatsache bestätigen.
Staatliche Behörden duerfen aus mehreren Gründen den Antrag ablehnen. Wenn beispielsweise die Schulden des Unternehmens noch nicht geloescht sind, oder die Fristen für die Einreichung von Gläubigeransprüchen nicht eingehalten worden sind, oder es andere Verstöße gegen dem staatlichen Liquidationsverfahren gibt.
Zweck der Liquidation einer juristischen Person
Der Hauptzweck der Liquidation besteht darin, die Gesellschaft aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen auszuschließen, falls seine Taetigkeit durch Entscheidung von Teilnehmer oder aufgrund eines Gerichtsurteils eingestellt wurde. Danach hört das Unternehmen offiziell seine Existenz auf und darf mehr keine Taetigkeit durchführen.
Die Liquidationsfrist darf zwölf Monate nicht überschreiten. Wenn es nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen ist, kann diese Frist vom Gericht verlängert werden, jedoch nicht mehr als auf sechs Monate. Wenn der Prozess nicht innerhalb dieser Zeit endet, soll man die Liquidationsentscheidung erneut treffen und das gesamte Verfahren vom Anfang an durchgeführen.
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