Versammlungen von Aktionären, Verwaltungsrat, Gläubigern können online abgehalten werden
Der Staatsduma wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Abhaltung von Versammlungen von Aktionären, Verwaltungsräten und Gläubigern aus der Ferne ermöglicht. Wenn der Gesetzentwurf angenommen wird, werden die entsprechenden Änderungen am Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation vorgenommen.
Derzeit besteht bei der Abhaltung einer Besprechung in einem Fern-Format die Gefahr, dass die Besprechung als Verstoß gegen die Anforderungen der russischen Gesetzgebung anerkannt wird.
Der Gesetzentwurf schlägt vor, die folgenden Bestimmungen zu konsolidieren:
• Sie können sowohl physisch als auch online an der Besprechung teilnehmen.
• Für die Fern-Teilnahme ist eine zuverlässige Authentifizierung des Teilnehmers erforderlich.
• Die Abstimmung kann sowohl direkt (eine Hand heben) als auch indirekt (Knopfdruck) erfolgen.
• In den Sitzungsprotokollen muss die Methode der Fernbeteiligung angegeben sein.
• Die Entscheidungsfindung kann durch ein elektronisches Protokoll oder durch audiovisuelle Fixierungsmittel bestätigt werden.
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