Seit dem 1. Juli wird die obligatorische Vorverfahrensbeschwerde gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörden eingeführt
Der Ministerpräsident der Russischen Föderation unterzeichnete am 28. April 2021 die Resolution Nr. 663, in der die obligatorische Einhaltung des Vorverfahrens für die Berufung gegen Entscheidungen einer bestimmten Liste staatlicher Stellen, einschließlich des Bundessteuerdienstes, Rostrud usw., festgelegt ist auf.
Über das Portal „Gosuslugi“ kann eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden. Die Frist für die Prüfung der Beschwerde beträgt 20 Arbeitstage. Die betroffene Person kann unter anderem Beschwerde einlegen gegen:
• die Entscheidung der staatlichen Stelle auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung;
• eine Anordnung zu den aufgedeckten Verstößen;
• Maßnahmen des Beamten im Rahmen der Prüfung.
Es ist geplant, dass bis zum 1. Januar 2023 eine vorgerichtliche Berufung im Rahmen aller Arten staatlicher Kontrolle obligatorisch wird.
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