Die Aufenthaltsdauer ausländischer Staatsbürger in Russland wurde bis zum 30. September verlängert
Der Präsident Russlands unterzeichnete das Dekret Nr. 364 vom 15. Juni 2021 „Über vorübergehende Maßnahmen zur Regelung des Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Russischen Föderation während der Zeit der Überwindung der Folgen der Ausbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion (COVID .). -19)“, die den Aufenthalt von Ausländern in Russland bis zum 30. September verlängert.
Demnach wird vom 16. Juni bis 31. September 2021 in Bezug auf ausländische Staatsangehörige Folgendes ausgesetzt:
• Bedingungen des vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalts;
• Anmeldebedingungen am Wohnort.
Ausländische Staatsbürger haben das Recht, bis zum 30. September mit einem entsprechenden Antrag bei der Gebietskörperschaft des Innenministeriums die Feststellung ihres Rechtsstatus zu beantragen.
Bis zum angegebenen Zeitraum kann in Bezug auf Ausländer keine Entscheidung über die verwaltungsmäßige Ausweisung aus Russland getroffen werden. Ausgenommen sind ausländische Staatsbürger, die gegen russisches Recht verstoßen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darstellen.
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