Gesetz zur vereinfachten Unternehmensliquidation verabschiedet

Mai, 31 2023

Nach dem neuen Gesetz können Unternehmen mit dem Status eines Klein- und Mittelbetriebes mit nur einem Antrag liquidieren. Im Antrag muss bestätigt werden, dass die juristische Person alle Schulden zurückgezahlt und die erforderlichen Berichte eingereicht hat. Dadurch wird das Verfahren zur freiwilligen Liquidation für kleine Unternehmen erheblich vereinfacht.
Der Liquidationsantrag wird innerhalb von 5 Werktagen geprüft, es gibt mehrere Voraussetzungen für eine positive Entscheidung des Finanzamtes:
• im KMU-Register eingetragen;
• muss keine Mehrwertsteuer zahlen oder ist von der Steuer befreit;
• hat Rechnungen mit Gläubigern und Mitarbeitern beglichen, hat keine Schulden aus Pflichtzahlungen;
• besitzt keine Immobilien und Transportmittel;
• nicht zahlungsunfähig ist und sich nicht im Liquidations- oder Umstrukturierungsprozess befindet und nicht durch eine Entscheidung der Steuerbehörde aus dem Register der juristischen Personen ausgeschlossen ist;
• Schulden aus Steuern, Abgaben und Beiträgen beglichen;
• keinen Eintrag im Unified State Register of Legal Entities über die Unzuverlässigkeit von Informationen hat;
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, nimmt die Steueraufsichtsbehörde einen Eintrag über die geplante Liquidation vor und führt weitere notwendige Verfahren durch (Veröffentlichung im staatlichen Registrierungsbulletin und Benachrichtigung der Gläubiger). Wenn keine Forderungen von Gläubigern eingehen, wird die Organisation aus dem Unified State Register of Legal Entities ausgeschlossen.
Die Autoren der Initiative gehen davon aus, dass die Neuerungen gewissenhaften Unternehmern den Prozess der Unternehmensschließung erleichtern werden.

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Gesetz zur vereinfachten Unternehmensliquidation verabschiedet
Valentina Khlavich
Managing Partner
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