In Russland wurde die Höhe der Zahlung für die Geschäftsbeendigung für westliche Unternehmen geändert

Apr, 05 2023

Die Zahlung in Höhe von 5 % des Marktwerts des Unternehmens muss von ausländischen Unternehmen aus unfreundlichen Ländern im Falle des Verkaufs ihrer Vermögenswerte in Russland an das Budget geleistet werden. Vor dieser Änderung war es notwendig, 10 % der Transaktionsgröße zu machen.

Eine spezielle Regierungskommission, die sich mit der Kontrolle ausländischer Investitionen befasst, berücksichtigte während der Diskussion bestimmte Anforderungen und änderte die Bedingungen für die Genehmigung von Transaktionen, die von Ausländern aus unfreundlichen Ländern zum Verkauf russischer Vermögenswerte getätigt wurden.

Bei der Entscheidung über die Erteilung solcher Genehmigungen berücksichtigt die Kommission den Zweckmäßigkeitsgrundsatz unter folgenden Voraussetzungen:

  • Verpflichtung, mindestens 5 % des Marktwerts des Unternehmensvermögens an den russischen Haushalt zu zahlen;
  • eine Verpflichtung, dem russischen Haushalt einen Betrag von mindestens 10 % des Marktwerts der Vermögenswerte des Unternehmens zu zahlen, wenn sie mit einem Abschlag von mehr als 90 % des Marktwerts verkauft werden.

Ende 2022 legte eine Sonderkommission eine Regel fest, wonach mindestens 10 % der Transaktionsgröße an das Budget gezahlt werden muss, während die Verpflichtung besteht, das Unternehmen mit einem Abschlag von mindestens 50 % der Kosten zu verkaufen, was wurde durch eine unabhängige Bewertung ermittelt.

Jetzt wird die Höhe des Beitrags zum Budget auf 5 % des Marktwerts des Unternehmens festgesetzt. Die Kommission legt nicht fest, wer eine solche Gebühr zu zahlen hat, tatsächlich zahlt sie der Käufer, da es unmöglich ist, eine solche Zahlung aus unfreundlichen Ländern zu leisten.

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In Russland wurde die Höhe der Zahlung für die Geschäftsbeendigung für westliche Unternehmen geändert
Valentina Khlavich
Managing Partner
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