Das Finanzministerium schlug vor, die Einkommensteuersätze für Russen und Bürger, die in Russland steuerlich ansässig sind, anzugleichen und die Höhe der Einkommensteuer auf Einkünfte „aus Erwerbstätigkeit“ festzulegen
Nach der allgemeinen Regel wird ein Steuerpflichtiger, der sich im letzten Jahr länger als 183 Tage in Russland aufhält, als Steueransässiger anerkannt und sein Einkommen mit 13% besteuert, sofern seine Größe nicht mehr als 5 Millionen Rubel beträgt pro Jahr. Höhere Einkommen werden mit einem Satz von 15 % besteuert. Das Einkommen von Gebietsfremden, die aufgrund eines Patents arbeiten, wird in gleicher Weise besteuert. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte und EAWU-Bürger geben ebenfalls 13% des Arbeitseinkommens ab, in anderen Fällen zahlen Ausländer eine persönliche Einkommensteuer in Höhe von 30%.
Im vergangenen Jahr konnten einige Einwohner Russlands aufgrund der Pandemie und der geschlossenen Grenzen nicht in das Land zurückkehren. Daher wurde die Anforderung an die Aufenthaltsdauer in Russland für die Anerkennung als Steuerinländer gelockert. Personen haben das Recht erworben, steuerlich ansässig zu bleiben, wenn die Dauer ihres Aufenthalts in Russland im Jahr 2020 mehr als 90 Tage beträgt. Dies gab ihnen die Möglichkeit, den persönlichen Einkommensteuersatz unverändert beizubehalten, ohne das Recht auf Steuerabzüge zu verlieren.
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