Die russische Regierung hat das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für ausländische Investoren eingeführt
Ab dem 11. Januar 2023 wurden die Kriterien für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die in Russland investieren, genehmigt.
Ein Ausländer muss eines der folgenden Kriterien erfüllen:
1) Investition von mindestens 15 Millionen Rubel. in Projekten von gesellschaftlicher Bedeutung in den letzten 3 Jahren.
2) Investition von mindestens 30 Millionen Rubel. an eine juristische Person, die in den letzten drei Jahren tätig war, und gleichzeitig beträgt die Höhe der gezahlten Steuern und Gebühren sowie der Versicherungsprämien für das letzte Jahr mindestens 6 Millionen Rubel.
3) Seien Sie das einzige Mitglied einer GmbH oder JSC, die seit 3 Jahren unternehmerisch tätig ist und gleichzeitig die Höhe der gezahlten Steuern und Gebühren sowie der Versicherungsprämien mindestens 4 Millionen Rubel beträgt. jährlich.
4) Eigentümer von Immobilien jeglicher Art für ein Jahr sein und diese in der Bauphase oder innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme erwerben.
Der Wert der Immobilien sollte in diesem Fall mindestens 50 Millionen Rubel betragen. wenn es sich in Moskau befindet, mindestens 20 Millionen Rubel. in Fernost mindestens 25 Millionen Rubel. auf das Territorium anderer russischer Untertanen.
Gleichzeitig sollen Rechte und Belastungen an Objekten nicht eingeschränkt werden.
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