Die Regierung kündigte ein neues Insolvenzmoratorium an.
Das Verbot der Einleitung von Insolvenzverfahren auf Antrag von Gläubigern wurde wieder eingeführt.
Das Konkursmoratorium gilt vom 1. April bis Oktober 2022, teilte die Regierung bei einer Sitzung mit. Während dieser Zeit können Gläubiger beim Gericht keinen Antrag auf Insolvenz einer juristischen Person, eines Bürgers oder eines einzelnen Unternehmers stellen. Der Konkurs kann nur gegenüber dem Schuldner-Bauträger durchgeführt werden, wenn die Immobilie in das Register der Problemobjekte eingetragen ist.
Das Moratorium gibt Schuldnern die Möglichkeit, bestehende Schwierigkeiten innerhalb von 6 Monaten zu beseitigen. Dieses Konkursmoratorium wird in den letzten zwei Jahren zweimal eingeführt. Das erste Mal war diese Maßnahme während der Coronavirus-Pandemie.
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