Nichtansässige „unfreundlicher“ Länder haben das Recht, Immobilien in der Russischen Föderation ohne Einschränkungen zu veräußern.

Mrz, 30 2022

Die russische Regierung hat beschlossen, die Beschränkungen für den Verkauf von Immobilien auf dem Territorium der Russischen Föderation durch Gebietsfremde aus „unfreundlichen“ Ländern aufzuheben. Diese Einschränkungen führten zur Aussetzung der Finanzierung durch Banken, da für den Abschluss eines Immobilienverkaufsvertrags die Zustimmung einer Sonderkommission erforderlich war. Jetzt ist eine solche Zustimmung nicht mehr erforderlich, und der Eigentümer der Immobilie kann uneingeschränkt darüber verfügen.
Denken Sie daran, dass ab dem 1. März 2022 eine Liste „unfreundlicher“ Länder per Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation genehmigt wurde, die alle EU-Länder, Südkorea, die USA und Japan umfasst.

Autor des Artikels
Nichtansässige „unfreundlicher“ Länder haben das Recht, Immobilien in der Russischen Föderation ohne Einschränkungen zu veräußern.
Valentina Khlavich
Managing Partner
0 0 votes
Рейтинг статьи
0 комментариев
Inline Feedbacks
View all comments
Anfrage
Beim Klicken auf "Absenden", geben Sie Ihr Einstimmung zur Verarbeitung Ihrer Personaldaten und zu der Datenschutzbestimmung.