Das Gesetz über das vereinfachte Liquidationsverfahren für KMU tritt am 1. Juli in Kraft
Ab dem 1. Juli 2023 wird ein vereinfachtes Liquidationsverfahren für juristische Personen, bei denen es sich um kleine und mittlere Unternehmen handelt, in Kraft treten. Um das neue Verfahren nutzen zu können, müssen die Gesellschafter einstimmig einen Beschluss fassen und einen Antrag auf Ausschluss aus dem Register der juristischen Personen stellen.
Die Antragstellung kann persönlich beim Finanzamt, durch einen Notar oder elektronisch mittels erweiterter qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen.
Damit die Steuerbehörde über den bevorstehenden Ausschluss eines Unternehmens aus dem Unified State Register of Legal Entities entscheiden kann, muss das Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Verfügbarkeit eines Eintrags über das Unternehmen im KMU-Register
• Kein Mehrwertsteuerzahler
• Es wurden Vergleiche mit Gläubigern und Mitarbeitern abgeschlossen, es bestehen keine Schulden aus Pflichtzahlungen
• Besitzt keine Immobilien und Fahrzeuge
• sich nicht im Liquidations-, Umstrukturierungs- oder Insolvenzverfahren befindet und nicht durch Steuerbeschluss aus dem Unified State Register of Legal Entities ausgeschlossen ist
• Das Unternehmen hat keine Schulden aus Steuern, Gebühren und Beiträgen
• Das Unternehmen darf keine Aufzeichnungen über Ungenauigkeiten haben
Nach der Prüfung des Antrags führt der Föderale Steuerdienst selbstständig die Liquidationsverfahren durch: Er veröffentlicht Informationen über die Entscheidung im State Registration Bulletin und informiert die Gläubiger darüber, wie sie ihre Einsprüche einreichen können. Wenn die Organisation innerhalb von drei Monaten keine Einwände von Gläubigern erhält, wird sie aus dem Unified State Register of Legal Entities ausgeschlossen.
Dieses Verfahren zum freiwilligen Ausschluss aus dem einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen wird das Verfahren für kleine Unternehmen erheblich vereinfachen und die Ausschlussfrist für gutgläubige Organisationen verkürzen.
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