Vorbereitung einer Absichtserklärung für M&A

Vor der Durchführung der M&A-Transaktion ist es ratsam, ihre Absichten über den Abschluss der Transaktion schriftlich zu erfassen. Zu diesem Zweck wird eine Absichtserklärung unterzeichnet. Darin können Sie die ungefähren Bedingungen der zukünftigen Transaktion, die Reihenfolge der Vorbereitung der notwendigen Dokumente, den Zeitplan der Treffen der Parteien, sowie andere Bedingungen nach Ermessen der Parteien angeben.

Wozu braucht man eine Absichtserklärung?

Zuallererst ist eine Absichtserklärung erforderlich, um die Bedingungen einer zukünftigen Transaktion im Voraus festzulegen und gleichzeitig die Möglichkeit zu behalten, auf den Abschluss zu verzichten. Zum Beispiel ist es praktisch, wenn der Verkäufer mit mehreren potenziellen Käufern des Geschäfts gleichzeitig verhandelt.

Auch eine schriftliche Absichtserklärung kann beweisen, dass die Parteien tatsächlich über die Transaktion verhandelt haben. Eine Absichtserklärung kann auch notwendig sein, wenn die Parteien bei der Ausführung des Hauptvertrags, der auf der Grundlage einer Absichtserklärung abgeschlossen wurde, Unstimmigkeiten haben. So kann das Gericht bei der Auslegung des Grundvertrages unter anderem auf eine Absichtserklärung zurückgreifen, um den gültigen gemeinsamen Willen der Parteien festzustellen.

Regeln für die Erstellung einer Absichtserklärung

Die Vereinbarung wird in beliebiger Form erstellt. In der Regel wird darin angegeben, welche Transaktion die Parteien abschließen wollen und was dafür getan werden muss (Dokumentation vorbereiten, Forschung durchführen usw.).

Die Vereinbarung kann die Bedingungen über die Reihenfolge der Verhandlungen (Termine der geplanten Treffen der Vertreter, das Verfahren der Verteilung der Kosten, usw.) enthalten. Eine solche Vereinbarung sollte jedoch keine Bedingungen enthalten, die die Haftung der Parteien für unlautere Handlungen einschränken.

Um nicht an die Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages gebunden zu sein, wird empfohlen, in der Vereinbarung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um einen Vorvertrag handelt und keine Verpflichtung zum Abschluss im nachfolgenden Hauptvertrag auferlegt.

Die Absichtserklärung kann auch eine Eklusivitätsklausel enthalten, wonach sich die Partei verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum keine Verhandlungen mit Dritten zu einem ähnlichen Thema aufzunehmen.

Die Anwälte von VALEN können eine umfassende Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Abschluss einer M&A-Transaktion erbringen, einschließlich der Vorbereitung einer Absichtserklärung als erste Phase:

  • Erstellung einer Absichtserklärung unter Berücksichtigung aller Anforderungen des Kunden;
  • Bewertung der von den Gegenparteien angebotenen Dokumente, Unterstützung bei der Verbesserung der Bedingungen und Verhandlungen mit der anderen Partei;
  • Entwicklung einer zusätzlichen Dokumentation verschiedener Profile;
  • Ausführliche Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss der Vereinbarung. 

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Jura-Abschluss in der Russischen Föderation.

Studium an der Universität Passau, Deutschland.

Fremdsprachen: Englisch, Deutsch.

Seit 2007 Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt.

Seit 2012 Gründerin und geschäftsführende Partnerin von VALEN.

Im Mai 2019 wurde Valentina in die Liste der besten Anwälte aufgenommen.

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