Spezialisierter Rechtsanwalt fuer die Liquidation einer juristischen Person

Die Liquidation einer juristischen Person ist ein Verfahren zur Vollbeendigung ihrer Tätigkeit ohne Übergang der Rechte und Pflichten auf andere Personen.

Grund für die Liquidation kann die Unzweckmäßigkeit der weiteren Tätigkeit der juristischen Person sein, oder die Erfüllung der Zwecke, für die sie gegründet wurde, oder der Ablauf der Tätigkeitsfrist.

Das Liquidationsverfahren ist  aufwändig und dauert in der Regel 4 Monate bis 1 Jahr. Durch eine mögliche Außenprüfung seitens der Finanzbehörden wird es noch komplizierter.

Deshalb ist es besser, die Liquidation einer juristischen Person einer auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei anzuvertrauen.

Die Mitwirkung eines kompetenten auf die Liquidation einer juristischen Person spezialisierten Rechtsanwalts ist auf jeder Etappe notwendig:

Beschlussfassung über die Liquidation der juristischen Person

Der Liquidationsbeschluss ist von der Hauptversammlung der Gesellschaft einstimmig zu fassen.

Der auf die Liquidation einer juristischen Person spezialisierte Rechtsanwalt bereitet den entsprechenden Beschluss in kürzester Zeit vor.

Ernennung des Liquidators oder der Liquidationskommission

Nach Beschlussfassung über die Liquidation der juristischen Person ist der Liquidator oder die Liquidationskommission zu ernennen, die für das Liquidationsverfahren verantwortlich  sein werden.

Der Rechtsanwalt berät in allen mit der Tätigkeit des Liquidators oder der Liquidationskommission verbundenen Fragen und schätzt die Risiken durch eine eventuelle fahrlässige Tätigkeit der genannten Personen ein. Falls noetig kann der Rechtsanwalt selbst die Funktion des Liquidators übernehmen.

Benachrichtigung der staatlichen Behörden

Nach Fassung des Liquidationsbeschlusses ist innerhalb von 3 Werktagen das Finanzamt am Sitz der juristischen Person davon in Kenntnis zu setzen.

Der Rechtsanwalt füllt das dafür notwendige Formular Р15001 korrekt aus und reicht in kürzester Zeit das erforderliche Unterlagenpaket beim Finanzamt ein.

Veröffentlichung der Informationen über die Liquidation der juristischen Person

Nach Benachrichtigung des Finanzamtes veröffentlicht der Rechtsanwalt eine Mitteilung über die Liquidation der juristischen Person im Blatt „Anzeiger der staatlichen Registrierung“ (russ. „Vestnik gosudarstvennoy registratsii“).

Schriftliche Benachrichtigung der Gläubiger

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, jeden der Gläubiger schriftlich über die Liquidation der juristischen Person zu benachrichtigen.

Der auf die Liquidation einer juristischen Person spezialisierte Rechtsanwalt bereitet die Benachrichtigungen an die Gläubiger entsprechend vor, wobei er die Weise und Frist für die Forderungsanmeldung genau angibt.

Steuerprüfung

Bei der Liquidation der juristischen Person kann das regionale Finanzamt eine Außenprüfung anweisen , unabhängig von der Zeit und vom Gegenstand der vorangegangenen Prüfung.

Wird eine Außenprüfung angewiesen, ist der auf die Liquidation einer juristischen Person spezialisierte Rechtsanwalt notwendig, um die Rechtmäßigkeit und Stichhaltigkeit der Anforderungen der Finanzbeamten zu prüfen, operativ und ordnungsgemäß alle ihre Fragen zu beantworten und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Aufstellung und Einreichung der Liquidationszwischenbilanz

Nach Ablauf der Frist für die Forderungsanmeldung der Gläubiger hat die Liquidationskommission (der Liquidator) die Liquidationszwischenbilanz aufzustellen, die Informationen über den Vermögensbestand der juristischen Person, eine Liste der von den Gläubigern angemeldeten Forderungen und die Ergebnisse ihrer Behandlung enthält.

In der Regel wird die Liquidationszwischenbilanz von der Buchhaltung aufgestellt und den staatlichen Behörden und Fonds übermittelt. Die Mitwirkung eines auf die Liquidation einer juristischen Person spezialisierten Rechtsanwalts ist jedoch ebenfalls für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Benachrichtigung der Behörden und Fonds notwendig.

Begleichung der Forderungen von Gläubigern

Nach Aufstellung der Liquidationszwischenbilanz kann die juristische Person mit der Begleichung der Forderungen von  Gläubigern beginnen.

Da die Forderungen nicht einmalig beglichen werden können, stellt der qualifizierte Rechtsanwalt sicher, dass die Gläubiger exakt nach dem gesetzlich festgelegten Rang befriedigt werden.

Liquidationsbilanz und Verteilung des Vermögens der juristischen Person

Nach Befriedigung der Forderungen von  Gläubigern ist die (endgültige) Liquidationsbilanz aufzustellen, in der das Restvermögen des Unternehmens ausgewiesen wird. Das Restvermögen kann nach Feststellung der Liquidationsbilanz auf die Gesellschafter verteilt werden.

Der auf die Liquidation spezialisierte Rechtsanwalt hilft, den Beschluss über die Feststellung der Liquidationsbilanz und das Protokoll über die Verteilung des Restvermögens auf die Gesellschafter der juristischen Person auszufertigen.

Eintragung der Liquidation im Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen und Abmeldung beim Finanzamt

Schlussetappe des Liquidationsverfahrens ist die Einreichung der Unterlagen für die Eintragung der Liquidation der juristischen Person und deren Abmeldung beim Finanzamt.

Der Rechtsanwalt reicht das erforderliche Unterlagenpaket bei der Registerbehörde ein.  Innerhalb von 5 Werkstagen nach Einreichung der Unterlagen erhält der Rechtsanwalt die Bescheinigung der Eintragung der Liquidation der juristischen Person im Einheitlichen Staatlichen Register der juristischen Personen und eine Benachrichtigung über die Abmeldung beim Finanzamt.

VALEN hilft, die Liquidation des Unternehmens mit maximaler Effektivität und in kürzester Zeit abzuwickeln.

Wir bieten eine umfassende Betreuung juristischer Personen an, die die Liquidation planen oder bereits begonnen haben, und helfen bei der Ausfertigung der Unterlagen und deren Einreichung bei den öffentlichen Stellen.

Wenn Sie sich an uns wenden, beraten wir Sie ausführlich in allen sich bei der Liquidation ergebenden Fragen.

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Valentina Khlavich
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Irina Girguschkina
Leiterin der Rechtsabteilung
Valentina Khlavich
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Jura-Abschluss in der Russischen Föderation.

Studium an der Universität Passau, Deutschland.

Fremdsprachen: Englisch, Deutsch.

Seit 2007 Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt.

Seit 2012 Gründerin und geschäftsführende Partnerin von VALEN.

Im Mai 2019 wurde Valentina in die Liste der besten Anwälte aufgenommen.

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Dmitry Kofanov
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Zertifizierter Rechtsanwalt in der Russischen Föderation

Erfahrung seit 2003 – in russischen und ausländischen Anwaltskanzleien

Seit 2021 – Partner bei VALEN

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