Vertretung vor Schiedsgericht
Wenn das vorgerichtliche Streitbeilegungsverfahren nicht die erwünschten Ergebnisse bringt und der Fall an das Schiedsgericht verwiesen wird, benötigt das Unternehmen die qualifizierte Unterstützung erfahrener Juristen mit Spezialisierung auf Prozessführung.
Welche Verfahren können vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden?
Schiedsgerichte entscheiden über wirtschaftliche und andere Streitigkeiten, an denen Unternehmen und Einzelunternehmer beteiligt sind. Unter anderem können vor einem Schiedsgericht folgende Streitigkeiten ausgetragen werden:
- Streitigkeiten, die wegen einer Vertragsverletzung entstanden sind;
- Steuerrechtliche Streitigkeiten;
- Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten;
- Anfechtung von Rechtsgeschäften zwischen juristischen Personen;
- Angelegenheiten bezüglich der Anerkennung von Eigentumsrechten;
- Angelegenheiten bezüglich des Schutzes der geschäftlichen Reputation einer juristischen Person;
- Ablehnungsfälle bei der staatlichen Registrierung, der Umwandlung oder Liquidation einer juristischen Person;
- Insolvenzfälle (Konkurs);
- Sonstige Streitigkeiten, die aus der wirtschaftlichen und unternehmerischen Tätigkeit von juristischen Personen und Einzelunternehmern resultieren.
Unsere Leistungen
VALEN bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen zum Schutz der Rechte seiner Mandaten an, sowie bei der Vertretung des Unternehmens vor dem Schiedsgericht, unabhängig vom Stadium des Gerichtsverfahrens und der aktuellen Instanz:
- Rechtliche Analyse der Streitsituation, rechtliche Überprüfung der Dokumente, Bewertung der Erfolgsaussichten einer Streitbeilegung beim Schiedsgericht;
- Ausarbeitung der Rechtsposition für das laufende Verfahren im Schiedsgericht, Abstimmung über die Prozessstrategie;
- Vorbereitung der Klageschrift bzw. Klageerwiderung sowie von Anträgen und weiteren Dokumenten, die beim Schiedsgericht einzureichen sind;
- Beweisaufnahme;
- Prozessführung beim Schiedsgericht;
- Erhalt eines Vollstreckungstitels; Überwachung der Fristen und Verfahrensschritte bei der Durchführung von vollstreckungsrelevanten Handlungen durch den Gerichtsvollzieher;
- Gegebenenfalls Anfechtung von Gerichtsakten, Erstellung von Rechtsbehelfen und Kassationsbeschwerden;
- Teilnahme an Verhandlungen zum Abschluss von Vergleichsvereinbarungen.
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