GRüNDUNG EINER GESELLSCHAFT (GmbH) IN RUSSLAND

In Russland gibt es, wie in den meisten europäischen Ländern, mehrere Rechtsformen von juristischen Personen. Am meisten verbreitet ist jedoch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im folgenden – LLC). Das rechtliche Pendant für die russische LLC bildet die LLC (Limited Liability Company). Derzeit erreicht die Zahl der registrierten Unternehmen in Russland über 4 Millionen, wovon 90% LLC‘s sind. Warum ist diese Rechtsform so beliebt?

Vorteile einer LLC

  • Die Registrierung einer LLC bei der zuständigen Steuerbehörde beträgt nur 3 bis 5 Arbeitstage;
  • Das Mindeststammkapital beträgt lediglich 10.000 Rubel (ca. 150 Euro);
  • Für die Gründung einer LLC benötigen Ausländer keine Arbeitserlaubnis;
  • Möglichkeit der Anwendung eines vereinfachten Besteuerungssystems;
  • Für ausländische Unternehmen ist dieses Verfahren schneller und kostengünstiger als die Registrierung einer Filiale oder Repräsentanz (die Registrierungsgebühren einer LLC betragen 4.000 Rubel, d.h. ca. 60 Euro).

Wer kann eine LLC gründen?

Natürliche Personen

Sowohl russische als auch ausländische natürliche Personen können als Gesellschafter einer LLC auftreten. Die einzigen Grundvoraussetzungen sind Volljährigkeit ( und Handlungsfähigkeit sein.

Juristische Personen

Außerdem können auch russische und ausländische juristische Personen Gründer einer LLC sein. Hervorzuheben ist, dass die Zusammensetzung der an der LLC beteiligten Personen unterschiedlich sein kann. So kann eine LLC beispielsweise von einer russischen natürlichen Person gemeinsam mit einer ausländischen Gesellschaft gegründet werden oder von einer ausländischen natürlichen Person gemeinsam mit einer russischen juristischen Person. Zulässig ist auch die Gründung durch ausschließlich ausländische Personen.

Welche Zulassungsdokumente benötigt man, um eine LLC zu gründen?

Ausländische Staatsbürger, die beabsichtigen, eine LLC in Russland zu gründen, brauchen weder eine Arbeitserlaubnis noch einen Aufenthaltstitel oderweitere Zulassungen oder Erlaubnisse. Auch nach der Gründung müssen die Gesellschafter nicht in Russland leben.

Welche Einschränkungen gibt es?

Die zentrale Einschränkung liegt in derAnzahl der Gesellschafter, welche bei einer ООО nicht mehr als 50 betragen kann. Darüber hinaus kann eine Gesellschaft, die ihrerseits nur aus einem Gesellschafter besteht, nicht als einzige Beteiligte eine ООО gründen.

Muss man für die Gründung in Russland persönlich anwesend sein?

Um eine OOO zu registrieren, wird zunächst ein notariell begaubigter Antrag benötigt. Die Beglaubigung erfolgt erst dann, wenn alle Gründer beim Notar anwesend sind. Daher müssen die Gründer in diesem Zusammenhang nach Russland einreisen. Den Antrag kann man grundsätzlich auch im Ausland beglaubigen lassen, allerdings ist diese Option einzelfallabhängig und muss für jedes Land separat geklärt werden.

Welche Unterlagen sind für die Eintragung einer LLC erforderlich?

Die Anforderungen für russische und ausländische Gründer sind hier bis auf einige Kleinigkeiten identisch:

  • Gründungsunterlagen (Satzung, Gründungsprotokoll, notariell beglaubigter Gründerantrag);
  • Bestätigung des Unternehmenssitzes;
  • Notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses (für Ausländer);

Möchte eine ausländische Gesellschaft als Gründer auftreten, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gründungsunterlagen (Satzung, Gründungsprotokoll, notariell beglaubigter Gründerantrag);
  • Bestätigung des Unternehmenssitzes;
  • Dokumente der Muttergesellschaft mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung ins Russische.
  • Übersetzung des Reisepasses des Geschäftsführers der ausländischen Gesellschaft (für ausländische Staatsbürger).

Unsere Leistungen

VALEN wird Sie bei der Gründung einer LLC in Russland allumfassend unterstützen. Dabei decken wir alle Schritte der Registrierungsverfahrens ab:

  • Wir beraten Sie zu allen im Zusammenhang mit der Registrierung stehenden Fragen;
  • Wir unterstützen Sie auf der Suche nach einem passenden Unternehmenssitz bzw. passenden Büroräumen und helfen bei der Vorbereitung der notwendigen Dokumente;
  • Wir bereiten für Sie alle Gründungsunterlagen vor;
  • Wir stellen für Sie den Registrierungsantrag bei der zuständigen Steuerbehörde.

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Valentina Khlavich
Managing Partner
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Irina Girguschkina
Leiterin der Rechtsabteilung
Valentina Khlavich
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Jura-Abschluss in der Russischen Föderation.

Studium an der Universität Passau, Deutschland.

Fremdsprachen: Englisch, Deutsch.

Seit 2007 Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt.

Seit 2012 Gründerin und geschäftsführende Partnerin von VALEN.

Im Mai 2019 wurde Valentina in die Liste der besten Anwälte aufgenommen.

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Dmitry Kofanov
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Zertifizierter Rechtsanwalt in der Russischen Föderation

Erfahrung seit 2003 – in russischen und ausländischen Anwaltskanzleien

Seit 2021 – Partner bei VALEN

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