Registrierung und Liquidation von juristischen Personen
Registrierung und Liquidation von juristischen Personen sind die Prozeduren, die durch das Recht der Russischen Föderation damit festgelegt wurden, dass die Unternehmen finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten starten oder stoppen können. In beiden Fällen ist es erforderlich, staatliche Gebühren zu entrichten, Dokumente zu sammeln, zu beglaubigen und an Steuerbehörden und andere Stellen einzureichen.
Im Falle eines Fehlers können Steuerbehörde oder andere autorisierte Stelle Registrierung oder Liquidation ablehnen. Dann muss man alles von vorne noch einmal anfangen, manchmal ist der Fehler mit einer Geldstrafe verbunden. Deshalb ist es besser, sich bei der Registrierung und Liquidation von juristischen Personen auf kompetente Mitarbeiter zu verlassen.
Staatliche Registrierung von juristischen Personen
Gemäß der Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation gilt die Firma als gegründet seit Eintragung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen (ESRJP). Die Reihenfolge der konkreten Aktionen für die Registrierung der Firma bei ihrer Gründung ist von der Gesetzgebung festgelegt.
Zu diesem Zweck hat man der Registerbehörde folgende Dokumente bereitzustellen:
- Antrag der festgelegten Form,
- Entscheidung des Gründers oder Protokoll der Hauptversammlung über die – Gründung der juristischen Person,
- Gründungsurkunden der Firma,
- Dokument, das die Zahlung der Verwaltungsgebühr bestätigt.
Staatliche Registrierung erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Datum der Abgabe der Dokumente.
Staatliche Registrierung der juristischen Personen bei ihrer Gründung erfolgt von den Registerbehörden am Ort des Exekutivorgans. Falls die Firma kein solches Organ hat – am Ort des anderen Organs oder der Person, die das Recht haben, im Namen der Firma ohne Vollmacht zu handeln.
Liquidation von juristischen Personen
Es gibt folgende Arten der Liquidation abhängig von den Gründen:
- Freiwillige Liquidation erfolgt nach Entscheidung der Gründer (Mitglieder) oder des Organs der juristischen Person, das aufgrund der Gründungsurkunden der Firma ermächtigt ist.
- Imperative Liquidation erfolgt nach Gerichtsurteil im Falle der Feststellung großer Gesetzesverstöße während der Gründung, die nicht beseitigt werden können.
- Liquidation aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person.
Liquidation der juristischen Person wird in mehreren Stufen durchgeführt. Im Falle einer freiwilligen Liquidation beginnt die Prozedur mit der Annahme des Liquidationsbeschlusses von dem Mitglied der Firma oder der Hauptversammlung. Der Liquidationsbeschluss soll von dem Geschäftsführer unterschreiben sein.
Dann beginnen folgende Stufen der freiwilligen Liquidation.
Anmeldung der Registerbehörde
Die Firma hat Registerbehörde die Entscheidung über die Liquidation zu benachrichtigen und die Information über die Liquidation ins einheitliche staatliche Register der Information über die Tätigkeit der juristischen Personen (ESRITJP) einzutragen. Die Registerbehörde trägt die auf Dokumente basierende Aufschreibung über die Liquidation der Firma ins ESRJP ein.
Publikation der Liquidationsmitteilung an die Medien
Die liquidierte Firma hat den Geschäftspartner über den Anfang der Liquidation durch den Artikel in der Zeitschrift „Anzeiger der staatlichen Registrierung“ zu benachrichtigen. In dieser Stufe identifiziert die Liquidationskommission (Liquidator) die Gläubiger und benachrichtigt sie schriftlich über die Liquidation.
Aufstellung der Zwischenabwicklungsbilanz
Nach 2 Monaten soll die Zwischenabwicklungsbilanz aufgestellt werden, die von dem Gründer (Mitglieder) oder von dem Organ, das die Entscheidung über die Liquidation der Firma getroffen hat, bestätigt wird. Dann hat man die Registerbehörde über die Aufstellung der Zwischenabwicklungsbilanz zu benachrichtigen.
Erfüllung der Gläubigeranforderungen (wenn es solche gibt)
Die Abrechnungen mit Gläubigern der liquidierten juristischen Person werden von der Liquidationskommission aufgrund der Zwischenabwicklungsbilanz ab dem Tag ihrer Bestätigung durchgeführt (mit der Ausnahme der Gläubiger der fünften Stufe).
Aufstellung und Genehmigung der Liquidationsbilanz
Nach der Abrechnung mit den Gläubigern hat die Liquidationskommission die Liquidationsbilanz aufzustellen. Die Liquidationsbilanz enthält Information über das Aktivvermögen, das zum Zeitpunkt der Liquidation und vor Abrechnung mit den Gründern bei der juristischen Person verblieben ist. Die Liquidationsbilanz informiert über das an die Gründer übertragene Vermögen. Es wird von den Gründern (Mitgliedern) oder der Liquidationskommission bestätigt und dann bei der Registerbehörde eingereicht.
Dann wird das Vermögen der Firma, das nach der Abrechnung mit den Gläubigern bei der Firma verbleibt, unter den Mitgliedern nach ihrem Anteil verteilt.
Dann folgen solche Prozeduren:
- Schließen der Bankkonten
- Benachrichtigung der Steuerbehörde über den Abschluss des Liquidationsverfahren.
Die juristische Person aufhört zu existieren seit Registrierung der Liquidation der juristischen Person (Auftragung der Aufschreibung ins ESRJP). Es ist erforderlich, der Registerbehörde einen Antrag und entsprechende Dokumente über den durchgeführten Liquidationsverfahren vorzulegen. Zuletzt wird das Siegel zerstört.
Unter Berücksichtigung aller festgelegten Anforderungen dauert die Liquidationsverfahren einer Firma von 4 Monaten bis 1 Jahr. Es ist wichtig zu beachten, dass Fehler in jeder Stufe der Registrierung und Liquidation von juristischen Personen eine Ablehnung, eine Verlängerung der Liquidationsdauer und die Geldstrafe zur Folge haben können.
Registrierung und Liquidation von juristischen Personen von VALEN
Die Firma VALEN bietet eine umfassende Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Registrierung und Liquidation von juristischen Personen. Wir unterstützen Sie in allen Stufen:
- Beratung in Fragen der Registrierung und Liquidation;
- Entwicklung notwendiger Dokumente;
- Einreichung von Dokumenten bei autorisierten Behörden;
- Buchhaltungsunterstützung beim Abschluss der Firma;
- Ausführung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitnehmern bei Liquidation.
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