Liquidation von juristischen Personen (Einzelunternehmern)
Die Einhaltung der gesetzlichen Verfahrensregeln ist bei einer Liquidation nicht weniger wichtig als bei einer Gründung.
Was versteht man unter der Auflösung einer juristischen Person?
Die Auflösung (Liquidation) ist das Verfahren zur endgültigen Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person ohne eine Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte. Die vollständige Abwicklung des Liquidationsverfahrens beansprucht in der Regel 4 Monate bis hin zu einem Jahr.
Der Ablauf der Liquidation ist ein komplexes Verfahren. Zudem können zusätzliche Schwierigkeiten durch eine Überprüfung seitens der Steuerbehörde auftreten. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen Dienstleister mit der Gesellschaftsauflösung zu beauftragen.
Wie läuft eine Liquidation ab?
- Beschlussfassung über die Liquidation;
- Bestellung des Liquidators bzw. der Liquidationskommission;
- Benachrichtigung von Behörden und Sozialversicherungsfonds;
- Veröffentlichung der Meldung über die Liquidation;
- Schriftliche Benachrichtigung der Gläubiger sowie der Arbeitsagentur;
- Vorbereitung, Abstimmung und Einreichung der Zwischenbilanz der Liquidation;
- Rückzahlung der Gläubigerforderungen;
- Liquidationsbilanz und die Vermögensverteilung;
- Eintragung der Liquidation beim Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen (EGRJL/ЕГРЮЛ) sowie die Abmeldung bei der Steuerbehörde
Beschlussfassung über die Liquidation
Der entsprechende Beschluss wird einstimmig durch die Gesellschafterversammlung gefasst.
Bestellung des Liquidators bzw. der Liquidationskommission
Nach der Beschlussfassung muss ein Liquidator bzw. die aus mehreren Personen bestehende Liquidationskommission bestimmt werden, die für die Abwicklung der Liquidation verantwortlich ist. Die Kommission oder der Liquidator ist uneingeschränkt bevollmächtigt, die Angelegenheiten der sich in der Auflösung befindenden Gesellschaft zu führen.
Benachrichtigung von Behörden und Sozialversicherungsfonds
Nach geltenden Rechtsvorschriften muss die zuständige Steuerbehörde innerhalb von 3 Tagen nach der Beschlussfassung über die beabsichtigte Auflösung benachrichtigt werden. Zur Benachrichtigung muss ein Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Unterschrift auf dem Antrag notariell beglaubigt werden muss.
Veröffentlichung der Meldung über die Liquidation
Nach der Benachrichtigung der Steuerbehörde ist eine Meldung über die Liquidation in den «Mitteilungen zu staatlichen Registrierungen» zu veröffentlichen. Dabei werden auch die Fristen und das Verfahren für die Einreichung der Gläubigerforderungen festgelegt.
Schriftliche Benachrichtigung der Gläubiger sowie der Arbeitsagentur
Das russische Gesetz verlangt, dass jeder Gläubiger schriftlich über die Liquidation benachrichtigt wird. Jede Benachrichtigung muss unter anderem die Fristen und das Verfahren der Forderungsanmeldung beinhalten. Die Anmeldefrist von Forderungen darf nicht weniger als 2 Monate ab Veröffentlichung der Liquidationserklärung betragen.
Vorbereitung, Abstimmung und Einreichung der vorläufigen Liquidationsbilanz
Innerhalb von 2 Monaten nach der Veröffentlichung der Liquidationserklärung muss eine vorläufige Zwischenbilanz erstellt werden. In der Zwischenbilanz zur Liquidation ist die geldwerte Einschätzung des gesamten Gesellschaftsvermögens anzugeben sowie sind die offenen Forderungen der Gesellschaft selbst und der Gesellschaft gegenüberzustellen. Üblicherweise wird die Bilanz begleitet von einer Aufzeichnung der Vermögensgegenstände samt dem Verzeichnis der Gläubiger und deren Forderungen.
Bei der registrierenden Behörde muss neben der Zwischenbilanz auch eine Benachrichtigung über die Vorbereitung der Bilanz eingereicht werden. Die Unterschrift auf diesem Schreiben ist notariell zu beglaubigen.
Rückzahlung der Gläubigerforderungen
Nach der Erstellung der vorläufigen Liquidationsbilanz kann die Gesellschaft mit der Begleichung der Forderungen ihrer Gläubiger beginnen. Die Rückzahlungen an die Gläubiger müssen in der vom Gesetzgeber festgelegten Reihenfolge erfolgen.
Liquidationsbilanz und die Vermögensverteilung
Nach der Befriedigung der Forderungen der Gläubiger wird eine Liquidationsbilanz erstellt, die das verbliebene Vermögen der Gesellschaft aufweist.
Nach der Feststellung der Liquidationsbilanz kann das Restvermögen unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden. Basierend auf den Ergebnissen der Vermögensverteilung wird ein Protokoll erstellt, in dem das jeweilige, jedem Gesellschafter übergebene Vermögen erfasst wird. Das Protokoll ist durch alle Gesellschafter der juristischen Person zu unterzeichnen.
Eintragung der Liquidation beim Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen (EGRJL/ЕГРЮЛ) sowie die Abmeldung bei der Steuerbehörde
Die letzte Stufe des Liquidationsverfahrens ist die Einreichung der Dokumente zur Eintragung der Liquidation sowie die Abmeldung von der steuerlichen Erfassung. Hierfür muss ein entsprechender Antrag samt dazugehöriger erforderlichen Unterlagen bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Innerhalb von 5 Tagen nach der Einreichung kann man den Eintrag aus dem EGRJL/ЕГРЮЛ sowie die Bestätigung über die Abmeldung bei der Steuerbehörde erhalten.
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