Gründung von Gesellschaften in Russland
In Russland gibt es, wie in den meisten europäischen Ländern, mehrere Rechtsformen von juristischen Personen. Am weitesten verbreitet ist jedoch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im folgenden – LLC). Die russische LLC bildet das rechtliche Pendant zur LLC (Limited Liability Company). Derzeit erreicht die Zahl der registrierten Unternehmen in Russland über 4 Millionen, wovon 90% LLC‘s sind. Warum ist diese Rechtsform so beliebt?
- Jura-Abschluss in der Russischen Föderation.
- Studium an der Universität Passau, Deutschland.
- Fremdsprachen: Englisch, Deutsch.
- Seit 2007 Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt.
- Seit 2012 Gründerin und geschäftsführende Partnerin von VALEN.
Vorteile einer LLC
Die Registrierung einer LLC bei der zuständigen Steuerbehörde beträgt nur 3 bis 5 Arbeitstage; Das Mindeststammkapital beträgt lediglich 10.000 Rubel (ca. 150 Euro); Für die Gründung einer LLC benötigen Ausländer keine Arbeitserlaubnis; Möglichkeit der Anwendung eines vereinfachten Besteuerungssystems; Für ausländische Unternehmen ist dieses Verfahren schneller und kostengünstiger als die Registrierung einer Filiale oder Repräsentanz (die Registrierungsgebühren einer LLC betragen 4.000 Rubel, also ca. 60 Euro).
Gibt es Zulassungsdokumente, die man zur Gründung einer LLC benötigt?
Ausländische Staatsbürger, die beabsichtigen, in Russland eine LLC zu gründen, brauchen weder eine Arbeitserlaubnis noch einen Aufenthaltstitel oder weitere Zulassungen oder Genehmigungen aus Russland. Auch nach der Gründung müssen die Gesellschafter nicht in Russland leben.
Welche Einschränkungen gibt es?
Die zentrale Einschränkung liegt in der Anzahl der Gesellschafter, welche bei einer LLC nicht mehr als 50 betragen kann. Darüber hinaus kann eine Gesellschaft, die ihrerseits nur aus einem Gesellschafter besteht, nicht als einzige Beteiligte eine LLC gründen.
Wer kann eine LLC gründen?
Natürliche Personen
Sowohl russische als auch ausländische natürliche Personen können als Gesellschafter einer LLC auftreten. Die einzigen Grundvoraussetzungen sind Volljährigkeit und Rechtsfähigkeit.
Juristische Personen
Außerdem können auch russische und ausländische juristische Personen Gründer einer LLC sein. Hervorzuheben ist, dass hierbei die Zusammensetzung der an der LLC beteiligten Personen unterschiedlich sein kann. So kann eine LLC beispielsweise von einer russischen natürlichen Person gemeinsam mit einer ausländischen Gesellschaft gegründet werden oder von einer ausländischen natürlichen Person gemeinsam mit einer russischen juristischen Person. Zulässig ist auch die Gründung ausschließlich durch ausländische Personen.
Welche Unterlagen sind für die Eintragung einer LLC erforderlich?
Die Anforderungen für russische und ausländische Gründer sind hier bis auf einige Kleinigkeiten identisch:
- Gründungsunterlagen (Satzung, Gründungsprotokoll, notariell beglaubigter Gründungsantrag);
- Bestätigung des Unternehmenssitzes;
- Notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses (für Ausländer);
Möchte eine ausländische Gesellschaft als Gründer auftreten, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gründungsunterlagen (Satzung, Gründungsprotokoll, notariell beglaubigter Gründerantrag);
- Bestätigung des Unternehmenssitzes;
- Dokumente der Muttergesellschaft mit Apostille und notariell beglaubigter Übersetzung ins Russische.
Übersetzung des Reisepasses des Geschäftsführers der ausländischen Gesellschaft (für ausländische Staatsbürger)
Muss man für die Gründung in Russland persönlich anwesend sein?
Um eine LLC zu registrieren, wird zunächst ein notariell beglaubigter Antrag benötigt. Die Beglaubigung erfolgt erst, wenn alle Gründer beim Notar anwesend sind. Daher müssen die Gründer in diesem Zusammenhang nach Russland einreisen. Den Antrag kann man grundsätzlich auch im Ausland beglaubigen lassen, allerdings ist diese Option einzelfallabhängig und muss für jedes Land separat geklärt werden.
Ist es erforderlich, nach Russland zu kommen, um ein Unternehmen zu registrieren?
Um eine juristische Person zu registrieren Für die Registrierung benötigt eine Person einen notariell beglaubigten Antrag. Die notarielle Beglaubigung des Antrags erfolgt nur im persönlichen Beisein aller Gründer. In diesem Zusammenhang müssen die Gründer möglicherweise Russland besuchen. Der Antrag kann auch im Ausland beglaubigt werden, die Möglichkeit einer solchen Beglaubigung muss jedoch für jedes Land gesondert geprüft werden.
Unsere Leistungen
VALEN unterstützt Sie bei der Gründung einer LLC in Russland vollumfänglich. Dabei decken wir alle Schritte des Registrierungsverfahrens für Sie ab:
- Wir beraten Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung;
- Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem passenden Unternehmenssitz bzw. den passenden Büroräumen und helfen bei der Vorbereitung der notwendigen Dokumente;
- Wir bereiten für Sie alle Gründungsunterlagen vor;
- Wir stellen für Sie den Registrierungsantrag bei der zuständigen Steuerbehörde.
BENÖTIGEN SIE EINE BERATUNG?
- wählen Sie einen Dienst
- geben Sie Bewerbung ab
- unsere Spezialisten
werden Sie für die
erste Beratung kontaktieren
Leitende Anwälte
Unsere Kunden und Partner
Benötigen Sie eine Beratung?
Füllen Sie bitte das Formular aus und unsere Spezialisten beantworten alle Ihre Fragen