Gründung einer Holding und Investitionsgeschäfte

In der heutigen Welt werden viele Anstrengungen unternommen, um Hindernisse für die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit zu beseitigen. Eine Möglichkeit für Unternehmer, die planen, ihren Tätigkeitsbereich zu erweitern, ist die Gründung einer Holding. 

Unter Holding versteht man eine Gesellschaft, die die Tätigkeit anderer unabhängiger Unternehmen regelt. Mit anderen Worten, die Holding ist eine Struktur, in der ein Unternehmen an der Spitze mehrerer steht und gleichzeitig ihre Tätigkeit regelt. Ziel der Gründung der Holding ist, die Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit der zusammengeschlossenen Unternehmen zu erhöhen.

Welche Vorteile hat die Gründung einer Holding?

  • Erweiterung des Tätigkeitsbereichs 
  • Expansion neuer Märkte
  • Vergrößerung der verfügbaren Ressourcen
  • Verbesserung der Qualität der hergestellten Produkte
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Wie wir sehen können, hat die Holding viele Vorteile, die aus der Sicht der Geschäftstätigkeit günstig sind. Dies erklärt das in letzter Zeit stark gestiegene Interesse an ihrer Gründung. Die am weitesten verbreitete Art, eine Holding zu gründen, ist der Abschluss eines Investitionsgeschäfts.

Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Gründung einer Holding ein langer und mühsamer Prozess ist, dessen Umsetzung ohne qualifizierte juristische Hilfe nicht möglich ist. Dies wird durch die Tatsache erklärt, dass der Gründung der Holding, das heißt, dem Abschluss eines Investitionsgeschäfts, viele Verfahren vorangehen, die von jedem Unternehmen, das einen Zusammenschluss mit anderen Unternehmen beabsichtigt, eingehalten werden müssen. 

Es versteht sich von selbst, dass solche Verfahren zum Beispiel umfassen:

  • Überprüfung der Gegenparteien in Bezug auf finanzielle und wirtschaftliche Stabilität
  • Überprüfung der Solidität der anzuschließenden Unternehmen in Bezug auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fehlen von Ansprüchen seitens der Aufsichtsbehörden
  • Vorbereitung und Abschluss eines Investitionsgutachtens unter Berücksichtigung aller Feinheiten und identifizierten Risiken

Es ist offensichtlich, dass ohne die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts und Buchhalters die Gründung einer Holding unmöglich ist. Die Spezialisten von VALEN verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Unternehmensrechts. Das von uns angebotene Leistungsspektrum umfasst:

  • Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung einer Holding
  • Bewertung (Due Diligence) der Gegenpartei
  • Ausarbeitung eines Gutachtens über die Zweckmäßigkeit der Unterzeichnung einer Investitionsvereinbarung
  • Erstellung und Strukturierung der Investitionsvereinbarung
  • rechtliche Unterstützung während der gesamten Phase der Gründung der Holding, einschließlich der Phase des Abschlusses der Investitionsvereinbarung

Welche Vorteile hat die Gründung einer Holding?

  • Erweiterung des Tätigkeitsbereichs
  • Expansion neuer Märkte
  • Vergrößerung der verfügbaren Ressourcen
  • Verbesserung der Qualität der hergestellten Produkte
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Wie wir sehen können, hat die Holding viele Vorteile, die aus der Sicht der Geschäftstätigkeit günstig sind. Dies erklärt das in letzter Zeit stark gestiegene Interesse an ihrer Gründung. Die am weitesten verbreitete Art, eine Holding zu gründen, ist der Abschluss eines Investitionsgeschäfts.

Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Gründung einer Holding ein langer und mühsamer Prozess ist, dessen Umsetzung ohne qualifizierte juristische Hilfe nicht möglich ist. Dies wird durch die Tatsache erklärt, dass der Gründung der Holding, das heißt, dem Abschluss eines Investitionsgeschäfts, viele Verfahren vorangehen, die von jedem Unternehmen, das einen Zusammenschluss mit anderen Unternehmen beabsichtigt, eingehalten werden müssen.

Es versteht sich von selbst, dass solche Verfahren zum Beispiel umfassen:

  • Überprüfung der Gegenparteien in Bezug auf finanzielle und wirtschaftliche Stabilität
  • Überprüfung der Solidität der anzuschließenden Unternehmen in Bezug auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fehlen von Ansprüchen seitens der Aufsichtsbehörden
  • Vorbereitung und Abschluss eines Investitionsgutachtens unter Berücksichtigung aller Feinheiten und identifizierten Risiken

Es ist offensichtlich, dass ohne die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts und Buchhalters die Gründung einer Holding unmöglich ist. Die Spezialisten von VALEN verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Unternehmensrechts. Das von uns angebotene Leistungsspektrum umfasst:

  • Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung einer Holding
  • Bewertung (Due Diligence) der Gegenpartei
  • Ausarbeitung eines Gutachtens über die Zweckmäßigkeit der Unterzeichnung einer Investitionsvereinbarung
  • Erstellung und Strukturierung der Investitionsvereinbarung
  • rechtliche Unterstützung während der gesamten Phase der Gründung der Holding, einschließlich der Phase des Abschlusses der Investitionsvereinbarung

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Valentina Khlavich
Managing Partner
Dmitry Kofanov
Partner
Irina Girguschkina
Leiterin der Rechtsabteilung
Valentina Khlavich
Managing Partner

Jura-Abschluss in der Russischen Föderation.

Studium an der Universität Passau, Deutschland.

Fremdsprachen: Englisch, Deutsch.

Seit 2007 Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt.

Seit 2012 Gründerin und geschäftsführende Partnerin von VALEN.

Im Mai 2019 wurde Valentina in die Liste der besten Anwälte aufgenommen.

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Dmitry Kofanov
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Zertifizierter Rechtsanwalt in der Russischen Föderation

Erfahrung seit 2003 – in russischen und ausländischen Anwaltskanzleien

Seit 2021 – Partner bei VALEN

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