Arbeitsverträge

Bei der Einstellung eines Mitarbeiters muss mit ihm ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Mit diesem Rechtsakt werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers geregelt.

Wo liegen die Schwierigkeiten bei der Erarbeitung eines Arbeitsvertrags?

Häufig verwenden Arbeitgeber einen Mustervertrag und schließen auf dessen Grundlage Arbeitsverträge mit allen Mitarbeitern ab. Hierdurch werden jedoch die Besonderheiten des konkreten Arbeitsverhältnisses außer Acht gelassen. Beim Abschluss eines Arbeitsvertrages gibt es eine Menge Gegebenheiten, die im Vertrag zu berücksichtigen sind. So müssen bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gesondert behandelt werden und der Umfang der Arbeitsleistung muss so präzise wie möglich festgehalten werden. Auch andere Details können hier von großer Relevanz sein.

Was muss ein Arbeitsvertrag beinhalten?

Unabdingbar in einem Arbeitsvertrag sind u.a. Angaben zu den Vertragsparteien, zum Arbeitsort, Beginn der Arbeitsaufnahme, Umfang der Arbeitsaufgaben, Vergütungsbedingungen, Arbeits- und Urlaubszeiten und weiteren Bedingungen.

Wie kann der Arbeitgeber seine Interessen beim Abschluss eines Arbeitsvertrags schützen?

Im russischen Arbeitsrecht werden die Arbeitnehmer als besonders schützenswert positioniert. Nicht selten kommt es vor, dass diese umfangreichen Rechte durch die Arbeitnehmer missbraucht werden. Kommt es dann auf Seiten des Arbeitgebers zu Gegenmaßnahmen, folgen von der Arbeitnehmerseite meist Beschwerden an die Arbeitsaufsichtsbehörde oder Staatsanwaltschaft. Der Arbeitgeber kann sich durch die Aufnahme besonderer Vertragsklauseln gegen eventuelle Missbrauchsfälle absichern. Jedoch müssen diese Vertragsklauseln im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen und dürfen die Position des Arbeitnehmers nicht verschlechtern.

So kann der Arbeitsvertrag beispielsweise mit Bedingungen über eine Probezeit, über die Verschwiegenheit bezüglich Betriebsgeheimnissen und über zusätzliche Pflichten des Arbeitnehmers ergänzt werden.

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  • Wir beraten Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag;
  • Wir weisen Sie auf Bedingungen hin, die in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden sollten;
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Valentina Khlavich
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Irina Girguschkina
Leiterin der Rechtsabteilung
Valentina Khlavich
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Jura-Abschluss in der Russischen Föderation.

Studium an der Universität Passau, Deutschland.

Fremdsprachen: Englisch, Deutsch.

Seit 2007 Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt.

Seit 2012 Gründerin und geschäftsführende Partnerin von VALEN.

Im Mai 2019 wurde Valentina in die Liste der besten Anwälte aufgenommen.

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Zertifizierter Rechtsanwalt in der Russischen Föderation

Erfahrung seit 2003 – in russischen und ausländischen Anwaltskanzleien

Seit 2021 – Partner bei VALEN

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