Einladungen für Touristen-, Geschäfts-, und Arbeitsvisa

Ein Visum erlaubt die Einreise und den Aufenthalt in der Russischen Föderation. Wichtig ist, dass die Art des erteilten Visums mit dem eigentlichen Zweck des Aufenthalts übereinstimmt. Vom Einreisezweck wiederum hängen der Umfang der benötigten Unterlagen, die Erteilungsvoraussetzungen sowie die Bearbeitungsfristen ab.

Touristenvisum

Ein Touristenvisum ermöglicht eine schnelle Einreise nach Russland. Um dieses Visum zu erlangen, muss der Hauptzweck des Aufenthalts in Russland Tourismus sein.

Welche Arten von Touristenvisa gibt es?

Touristenvisa können sowohl einfache als auch zweifache Einreisen ermöglichen. Sie werden für 30 Tage ausgestellt und können grundsätzlich nicht verlängert werden.

Wie erhält man ein Touristenvisum?

Wie bei jedem Visum müssen Sie sich an ein Konsulat der Russischen Föderation im Wohnsitzland wenden und einen Antrag stellen. Das Visum wird dann innerhalb von drei bis sieben Tagen ausgestellt. Die Grundlage für den Erhalt eines Touristenvisum ist eine touristische Einladung.

Was ist eine Tourismuseinladung?

Die Tourismuseinladung besteht aus zwei Teilen: einem Touristenvoucher und einer Bestätigung. Wir können Ihnen gerne eine Einladung zum Touristenvisum zukommen lassen.

Geschäftsvisum

Ein Geschäftsvisum, welches häufig auch als Businessvisum bezeichnet wird, wird Ausländern erteilt, die zu Geschäftszwecken nach Russland einreisen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Interessenvertretung einer Gesellschaft handeln, das Führen von Verhandlungen oder zum Abschluss von Verträgen.

Ein Geschäftsvisum kann erteilt werden:

  • Für eine Einreise (single-entry);
  • Für zwei Einreisen (double-entry);
  • Für beliebig viele Einreisen (multi-entry). Die Geltungsdauer eines Geschäftsvisums beträgt von 30 bis 365 Tagen oder auch darüber hinaus.

Besonderheiten: Die Aufenthaltsdauer eines Ausländer in Russland darf 90 Tage innerhalb des Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.

Auch gibt das Geschäftsvisum Ausländern nicht das Recht, Arbeitstätigkeiten auszuüben.

Wie erhält man ein Geschäftsvisum für Russland?

Ein Geschäftsvisum setzt zwei Schritte voraus:

  • Einholung einer Einladung für die Einreise nach Russland;
  • Beantragung des Visums im russischen Konsulat des Aufenthaltslandes.

Was versteht man unter einer Einladung für die Einreise nach Russland?

Eine „Geschäftseinladung“ ist die Grundlage und eine unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung eines Geschäftsvisums. Die Einladung für Geschäftszwecke kann wie folgt ausgestellt werden:

  • Auf einem Formular der zuständigen Behörde;
  • Auf dem Formular einer Firma, die über eine Akkreditierung der Abteilung für ausländerrechtliche Angelegenheiten des Innenministeriums verfügt;
  • Als elektronische Einladung;
  • Als Telex des russischen Außenministeriums.

Arbeitsvisum

Ein Arbeitsvisum wird ausländischen Staatsbürgern zum Zweck der Aufnahme einer Beschäftigung in Russland erteilt.

Im Gegensatz zu einem Geschäftsvisum, ermöglicht ein Arbeitsvisum die unbeschränkte Anzahl von Ein- und Ausreisen, sowie einen zeitlich unbeschränkten Aufenthalt im Inland (d.h., dass die Beschränkung auf 90 Aufenthaltstage nicht besteht).

Die Erlangung eines Arbeitsvisums ist eng mit dem Erhalt der Arbeitserlaubnis verbunden, daher gelten auch hier zwei Verfahren:

  • Das Standardverfahren;
  • Das Verfahren für hochqualifizierte Spezialisten.

Wie erfolgt das Standardverfahren für ein Arbeitsvisum?

Die Beantragung des Arbeitsvisums läuft in mehreren Schritten ab:

Der erste Schritt Im ersten Schritt wird zunächst die Arbeitseinladung mit einmaliger Einreise erteilt, welche über den Zeitraum von 90 Tagen gilt. Hier ist zu erwähnen, zuerst die Arbeitserlaubnis erteilt wird und danach die Einladung erhalten werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der zweite Schritt Im zweiten Schritt wird ein Arbeitsvisum mit einfacher Einreise und der Gültigkeitsdauer von 90 Tagen beantragt. Zuständig für die Erteilung der Visa sind die Konsulate der Russischen Föderation in Wohnsitzland des Antragstellers.

Der dritte Schritt Mit dem Arbeitsvisum reist der Arbeitnehmer dann nach Russland ein. Sogleich muss er sich an seinem Aufenthaltsort registrieren und das einmalige Visum mit einmaliger Einreise zu einem Visum mit mehrfacher Einreise umwandeln. Das neue Visum wird für die Dauer des Gültigkeitszeitraums der Arbeitserlaubnis ausgestellt. Gewöhnlich beträgt dies ein Jahr.

Ein Arbeitsvisum für hochqualifizierte Spezialisten

Die Einladung für die Einreise nach Russland wird für hochqualifizierte Spezialisten zeitgleich mit der entsprechenden Arbeitserlaubnis beantragt. Folglich werden die Einladung und die Arbeitserlaubnis auch fast zeitgleich erteilt. Hierbei erhalten hochqualifizierte Spezialisten die Einladung gleich für mehrfache Einreisen.

Außerdem ist zu erwähnen, dass hochqualifizierte Spezialisten eine Arbeitserlaubnis für drei Jahre bekommen, weshalb auch das entsprechende Arbeitsvisum für diesen Zeitraum erteilt werden kann.

Unsere Leistungen

VALEN deckt die gesamte Palette der erforderlichen Leistungen bei der Beantragung von Visa ab:

  • Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa für Russland;
  • Wir bereiten alle erforderlichen Unterlagen für Geschäfts- und Arbeitsvisa vor;
  • Wir stellen die Anträge und holen Ihr Visum ab.

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Leitende Anwälte

Valentina Khlavich
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Eduard Ioffe
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Dmitry Kofanov
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Valentina Khlavich
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Jura-Abschluss in der Russischen Föderation.

Studium an der Universität Passau, Deutschland.

Fremdsprachen: Englisch, Deutsch.

Seit 2007 Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt.

Seit 2012 Gründerin und geschäftsführende Partnerin von VALEN.

Im Mai 2019 wurde Valentina in die Liste der besten Anwälte aufgenommen.

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Eduard Ioffe
Partner

Absolvent der Moskauer Staatlichen Rechtsakademie. O.E. Kutafina (Staatliche Rechtsakademie Moskau) im Jahr 2012
Fremdsprachen: Englisch, Lettisch
Erfahrung seit 2012 – in der Rechtsberatung, Bankenbranche, Private Equity und Sportrecht.
Seit 2021 – Head of Legal bei VALEN

Seit 2022 – Partner/Head of Legal bei VALEN

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Zertifizierter Rechtsanwalt in der Russischen Föderation

Erfahrung seit 2003 – in russischen und ausländischen Anwaltskanzleien

Seit 2021 – Partner bei VALEN

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