Registrierung des Einzelunternehmers von einem Nichtansässigen der Russischen Föderation

Jan, 13 2024

Inhaltsverzeichnis:

Ein Nichtansässiger ist eine Person, die mindestens 183 Tage im Jahr im Land lebt, aber kein Staatsbürger ist. In der Regel handelt es sich dabei um Ausländer, seltener handelt es sich um Staatenlose. Das Grundgesetz, das die Aktivitäten von Ausländern regelt, lautet „Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation“. Es sieht keine wesentlichen Einschränkungen des Unternehmertums vor.

Nach der geltenden Gesetzgebung soll ein Unternehmer keinen Zivilpass haben. Er muss jedoch rechtliche Gründe haben, um in Russland zu leben. Wenn er diese mit Dokumenten bestaetigen kann, darf er sich als Einzelunternehmer registrieren lassen.

Die Registrierung eines einzelnen Unternehmers von einem Nichtansässigen der Russischen Föderation fordert die Einhaltung einigen Grundbedingungen: ein legalen Grund für den Aufenthalt, ein offizieller Antrag mit Anlagen an die Staatsbehörde und Abwesenheit von behindernden Gründen (z. B. einer Vorbestrafung). Die letzte Bedingung gilt nur für bestimmte Taetigkeitsbereiche.

Erforderliches Paket von Dokumenten

Für Prozedur der Registrierung als Einzelunternehmer soll man folgende Unterlagen sammeln:

• einen Antrag auf dem offiziellen Formular in russischer Sprache;

• eine Kopie des Personalausweises und beim Fehlen von Geburtsdatum und -ort – offizielle Papiere mit diesen Angaben;

• eine Kopie eines Dokuments, das das Recht fuer provisorische oder staendige Aufenthalt in Russlnd bestätigt, sowie eine Bescheinigung oder Beleg, in der die Wohnadresse angegeben ist;

• Quittung nach Bezahlung des Gebuehres.

Um das Aufenthaltsrecht zu bestätigen, legen ausländische Staatsbürger eine der Zeugnissen  vor: eine provisorische Aufenthaltserlaubnis (RVP) oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Normalerweise wird RVP im Pass gestempelt. Auf der Rückseite notiert man die Registrierung am Wohnort. Wenn man eine Aufenthaltsgenehmigung hat, wird der Registrierungsstempel direkt auf dieser Genehmigung angebracht.

Als Ausweise gelten selber RVP und Aufenthaltsgenehmigung. Aber wenn Sie bloss ein Visum haben, reicht es nicht aus, sich als Einzelunternehmer in Russland zu registrieren. Dies liegt daran, dass ein Visum keinen bestimmten Wohnort impliziert.

Registrierung des Einzelunternehmers von einem Nichtansässigen der Russischen Föderation: Verfahren

Die Prozedur besteht aus einigen Etappen:

• Erhaltung eines Erlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung.

• Einreichung des Antrags mit Anlagen.

• Die Prüfung des Antrags von Staatsbehoerden sowie die Zuweisung vom Status und Registrierungsnummer innerhalb von 3 Arbeitstagen.

• Erhalt des EGRIP-Protokolls und Benachrichtigung über die Registrierung im Steuersystem.

Der Antrag wird persönlich beim Finanzamt eingereicht. Aber seit kurzer Zeit ist es auch möglich, Anträge über multifunktionale Zentren (MFCs) zu erstellen. Es ist auch möglich, einen Antrag online über die Website einzureichen. Der Vorteil dieser Methode ist, dass man dabei keine Gebühr bezahlen muss. Die Online-Einreichung erfordert jedoch eine erweiterte elektronische Unterschrift des Antragstellers. Kopien von Dokumenten werden notariell beglaubigt oder bei persönlicher Einreichung vom Steuerbeamten anhand der Originale überprüft. Dabei wird allen nicht russischsprachigen Anträgen eine notariell beglaubigte Übersetzung beigefügt.

Zusätzliche Anforderungen für die Registrierung

Man registriert nicht die ausländische Unternehmer, wenn die Verstöße bei Erstellung von Unterlagen und bei Einreichung von Anträgen begangen wurden. Wenn beispielsweise Kopien der Unterlagen nicht von einem Notar beglaubigt wurden, oder die Unterlagen dem unrichtigen  Behörde vorgelegt wurde, oder wenn das Paket der Anlagen für den Antrag unvollständig war. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, alle Regeln und Anforderungen zur Einreichung von Papieren einzuhalten und sich mit einem erfahrenen Anwalt zu beraten.

Wann noch registrieren Staatsbehörden den Einzelunternehmer nicht?

• Die vorherige Staatsregistrierung bleibt noch gültig.

• Seit der Gerichtsentscheidung über seine Insolvenz weniger als 1 Jahr vorbei ist. Dabei ein Unternehmer konnte nicht seine Schulden begleichen oder seine Geschäftstätigkeit ist gewaltsam eingestellt.

• Die Frist für den Entzug des Rechts, durch eine Gerichtsentscheidung Geschäfte zu tätigen, ist noch nicht abgelaufen.

Es ist wichtig zu bedenken, dass in einigen Fällen eine Geschäftstätigkeit durch individuelles Unternehmertum unmöglich ist. Um beispielsweise Verträge über die gemeinsame Beteiligung am Bau auf Seiten des Bauherrs abzuschließen, sollte man als juristische Person registriert sein.

Um in einigen Bereichen arbeiten zu können, muss ein Ausländer zusätzliche Bedingungen erfüllen. Die Staatsbehörden können eine Bescheinigung über Abwesenheit der Verstrafung und strafrechtlicher Verfolgung verlangen. Und wenn ein Ausländer dennoch von der Polizei festgenommen wurde, kann von ihm eine Bescheinigung über die Beendigung der Strafverfolgung aus rehabilitativen Gründen verlangt werden. Diese Papiere sind notwendig, wenn zukünftige Geschäftsaktivitäten sich auf Kinder beziehen: ihre Ausbildung, Erziehung, Organisation der Erholung, medizinische Versorgung, Sozialschutz und Service. Die gleichen Bescheinigungen werden für die Arbeit im Jugendsport oder in der Kunst mit Jugendlichen benötigt.

Der Antragsteller muss auch die Fragen der Versteuerung, die Notwendigkeit des Siegels, der Eröffnung eines Girokontos und des Kaufs von Registrierkassen berücksichtigen. Er muss Lizenzen und Genehmigungen einholen, sich bei Sozialversicherungsfonds und der Pensionskasse als Arbeitgeber registrieren lassen.

Das Vorhandensein eines Siegels bei einem Einzelunternehmer ist eine optionale Bedingung, mit Ausnahme der Registrierung von Arbeitsbüchern und des Fehlens von Registrierkassen fuer Registrierung von Bargeldtransaktionen.

Anwälte von VALEN helfen Ihnen bei der Registrierung eines Geschaeftes in Russland. Die Liste unserer Dienstleistungen umfasst die Beratung zu allen Fragen des individuellen Unternehmertums sowie die Analyse möglicher Risiken und die Empfehlungen zu deren Beseitigung. Unsere Experten helfen Ihnen das erforderliche Paket von Unterlagen zu sammeln und deren Einreichung bei einer Staatsbehörde zu veranlassen.Um eine Beratung zu erhalten, bitte wenden Sie sich an uns auf unserer Website oder per Telefon: +7 (495) 7-888-096. Gerne machen wir Termin mit Ihnen in unserem Büro in Moskau.

Autor des Artikels
Registrierung des Einzelunternehmers von einem Nichtansässigen der Russischen Föderation
Valentina Khlavich
Managing Partner
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