Neues Verfahren für die Einfuhr von Waren in die Russische Föderation
Am 17. März 2022 hat die Eurasische Union mit Beschluss Nr. 35 die Höchstgrenze erhöht, ab der Waren, die in ausländischen Online-Shops gekauft werden, nicht zollpflichtig sind.
Die Verordnung tritt am 1. Mai in Kraft.
Die neuen Regeln für die Einfuhr von Waren sind befristet und gelten bis zum 01. Oktober 2022.
Zulässiges Warenvolumen für die zollfreie Einfuhr.
Beträgt das Gewicht der Ware weniger als 31 Kilogramm und der Warenwert weniger als 1.000 Euro, so ist die Sendung zollfrei.
Denken Sie daran, dass die Grenze früher bei 500 Euro und 25 Kilogramm lag.
Diese Einschränkungen gelten wieder ab dem 01.10.2022.
Welche Waren unterliegen nicht der Ausfuhrabgabe?
Waren für den persönlichen Verbrauch werden kostenlos eingeführt, mit Ausnahme von alkoholhaltigen Produkten.
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