Gründung von Niederlassungen und Eröffnung von Vertretungen ausländischer Unternehmen in Russland
Inhaltsverzeichnis:
- Dokumente für die Gründung der Niederlassung/ die Eröffnung der Vertretung eines ausländischen Unternehmens in Russland.
- Was ist eine Niederlassung und eine Vertretung?
- Was sind die Vorteile der Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung / eine Vertretung?
- In welchen Fällen kann die Akkreditierung verweigert werden?
- Was ist schwierig bei der Akkreditierung der Niederlassung / Vertretung?
- Was ist das Akkreditierungsverfahren?
- Wie lange dauert die Akkreditierung?
- Welche Kosten werden für die Akkreditierung bezahlt?
- Unsere Dienstleistungen
Um Geschäfte in der Russischen Föderation zu führen, gründen ausländische Investoren eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Niederlassung oder eröffnen eine Vertretung. Die Gründung einer Niederlassung oder die Eröffnung einer ausländischen Vertretung in Russland sind mit der Akkreditierung verbunden, die komplizierter und kostenaufwendiger im Vergleich zur Registrierung einer GmbH ist. Dennoch entscheiden sich viele Unternehmen für diese Art der Geschäftstätigkeit. Warum?
Dokumente für die Gründung der Niederlassung/ die Eröffnung der Vertretung eines ausländischen Unternehmens in Russland
Die ungefähre Liste der Dokumente, die für die Akkreditierung der Niederlassung / der Vertretung in der Russischen Föderation nötig sind, lautet wie folgt:
- Antrag auf Akkreditierung;
- Gründungsurkunden der ausländischen juristischen Person mit der angebrachten Apostille und der notariell beglaubigten Übersetzung;
- Auszug aus dem Register ausländischer juristischer Personen oder ein anderes rechtlich gleichwertiges Dokument, das die Rechtsform der ausländischen juristischen Person mit der angebrachten Apostille und der notariell beglaubigten Übersetzung bestätigt;
- eine Urkunde, die die Registrierung der ausländischen juristischen Person als Steuerzahler im Herkunftsland mit der Identifikationsnummer des Steuerzahlers (oder Entsprechung der Identifikationsnummer des Steuerzahlers) mit der angebrachten Apostille und der notariell beglaubigten Übersetzung bestätigt;
- Beschluss über die Gründung der Niederlassung (die Eröffnung der Vertretung) des ausländischen Unternehmens in Russland mit der angebrachten Apostille und der notariell beglaubigten Übersetzung;
- Bestimmung über die ausländische Niederlassung, die Vertretung;
- Vollmacht zur Ermächtigung des Leiters der ausländischen Niederlassung oder Vertretung auf dem Territorium der Russischen Föderation mit den notwendigen Befugnissen mit der angebrachten Apostille und der notariell beglaubigten Übersetzung;
- Beleg über die Bezahlung der Staatsgebühr.
Was ist eine Niederlassung und eine Vertretung?
Die Vertretung ist eine Außenstelle der ausländischen juristischen Person, die gegründet wird, um ihre Interessen zu vertreten und wahrzunehmen. Die Vertretung schließt die Geschäfte im Namen der ausländischen juristischen Person ab, kontrolliert deren Ausführung, sichert Wahrnehmung der Interessen. Meistens ist der Zweck der Eröffnung einer Vertretung des ausländischen Unternehmens in Russland die nichtkommerzielle Tätigkeit. Die Niederlassungen verfügen über alle Funktionen der Vertretung sowie dürfen sich mit Unternehmensaktivitäten beschäftigen; sich mit der Produktion und dem Verkauf der Waren, der Erbringung der Dienstleistungen und usw. befassen.
Rechtlich gesehen sind dabei weder die Niederlassung noch die Vertretung eine juristische Person.
Was sind die Vorteile der Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung / eine Vertretung?
- Erleichterte Überweisung von Geldern aus der Niederlassung oder der Vertretung an die Muttergesellschaft und die Möglichkeit der direkten Finanzierung aus dem Budget des ausländischen Unternehmens;
- geringere Devisenkontrolle durch staatliche Behörden im Vergleich zur GmbH.
In welchen Fällen kann die Akkreditierung verweigert werden?
Meistens wird die Akkreditierung ausländischer Niederlassungen / Vertretungen in Russland in folgenden Fällen verweigert:
- wenn die für die Akkreditierung notwendigen Dokumente nicht vorgelegt werden, mit der Verletzung der Fristen vorgelegt werden, oder die angeforderte Gestaltung verletzt wird;
- wenn unzuverlässige Informationen über das Unternehmen bereitgestellt werden;
- wenn die Ziele der Gründung der Niederlassung/ der Vertretung der Gesetzgebung der Russischen Föderation widersprechen.
Was ist schwierig bei der Akkreditierung der Niederlassung / Vertretung?
Obwohl das Akkreditierungsverfahren nicht kompliziert aussieht, kann man bei der Gründung einer ausländischen Niederlassung/ der Eröffnung einer Vertretung in Russland mit vielen Fallstricken konfrontiert werden. Bei der Dokumentenannahme werden spezifische Anforderungen an Unterschriften, Siegel, Apostille, Übersetzungen und Inhalt von Dokumenten gestellt. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen führt zur Verweigerung der Akkreditierung, dabei wird die bezahlte Staatsgebühr nicht zurückerstattet.
Was ist das Akkreditierungsverfahren?
Das Akkreditierungsverfahren umfasst folgende Schritte:
- Einreichung von Dokumenten an die IHK der Russischen Föderation zur Beglaubigung der Anzahl der ausländischen Mitarbeiter in der Niederlassung / der Vertretung der ausländischen juristischen Person.
- Einreichung der Dokumente an die Überregionale Föderale Steuerinspektion № 47 in Moskau.
- Erhalt der Urkunde über die Eintragung in das Staatliche Register.
Wie lange dauert die Akkreditierung?
Bei der Gründung der Niederlassung / der Eröffnung der Vertretung eines ausländischen Unternehmens in Russland nimmt die ordnungsgemäße Ausfertigung der Dokumente viel Zeit in Anspruch. Das Verfahren selbst braucht etwa 40 Tage, dabei nimmt die Beglaubigung der Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in der IHK der Russischen Föderation 1-3 Arbeitstage in Anspruch und noch 25 Arbeitstage dauert die Akkreditierung bei der zuständigen Steuerbehörde.
Welche Kosten werden für die Akkreditierung bezahlt?
Für das Akkreditierungsverfahren muss das Unternehmen eine Staatsgebühr entrichten, die 120000 Rubel (etwa 1700 Euro) beträgt.
Die Kosten für die Beglaubigung der Anzahl ausländischer Mitarbeiter bei der IHK belaufen sich auf 18000 Euro (rund 250 Euro).
Zu den zusätzlichen Kosten gehören die Dienstleistungen eines Notars, eines Dolmetschers sowie die Anbringung der Apostille auf den Dokumenten.
Unsere Dienstleistungen
Firma VALEN bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der Akkreditierung von Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmen. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Akkreditierungsverfahrens:
- Beratung in allen Fragen zur Akkreditierung;
- Auswahl der juristischen Adresse und Ausfertigung der Dokumente für ihre Bestätigung;
- Vorbereitung der erforderlichen Anträge;
- Einreichung und Erhalt der Dokumente bei den zuständigen Behörden.
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